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Vermögen aufbauen · Freizügigkeit

Freizügigkeit: Ihre Vorsorge, wenn Sie gehen oder pausieren

Wenn Sie in der Schweiz aufhören zu arbeiten - eine Auszeit oder ein Wegzug ins Ausland -, wandert Ihr Vorsorgekapital auf ein Freizügigkeitskonto. Richtig gehandhabt, sparen Aufteilung und Staffelung Ihnen Tausende an Kapitalbezugssteuer.

  • Unabhängig
  • Kostenlose Beratung
  • Auf Expats zugeschnitten
Die Grundlagen

Was die Freizügigkeitsleistung ist

Wenn Sie eine Pensionskasse verlassen, ohne sofort einer neuen beizutreten, wandert Ihr Kapital der 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto.

Das passiert häufiger, als Expats denken: eine berufliche Auszeit, eine Phase der Arbeitslosigkeit, der Schritt in die Selbständigkeit oder ein Wegzug aus der Schweiz. In jedem dieser Fälle braucht Ihr angespartes Kapital der 2. Säule einen Ort - und dieser Ort ist eine Freizügigkeitsstiftung.

Einmal parkiert, wächst das Kapital weiter. Ein klassisches Zinskonto schreibt einen bescheidenen Jahreszins gut; ein wertschriftenbasiertes Freizügigkeitskonto hält Fonds und lässt das Kapital am Markt investiert - was zählt, wenn Sie es erst in einigen Jahren brauchen.

In der Regel können Sie es nicht einfach beziehen, wann Sie wollen - es gelten Bezugsregeln, geknüpft an die Pensionierung, den Kauf von Wohneigentum, die Selbständigkeit oder den definitiven Wegzug ins Ausland. Wie die 2. Säule selbst funktioniert, zeigt unser Guide zur Pensionskasse.

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Illustrationsbild · Prüfung eines Freizügigkeitsausweises vor dem Wegzug
Steuerhebel

Aufteilung auf zwei Stiftungen

Sie dürfen Ihre Freizügigkeitsleistung auf bis zu zwei Stiftungen aufteilen - so beziehen Sie in verschiedenen Steuerjahren und senken die Steuer.

Kapitalbezüge aus der Vorsorge werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, zu einem reduzierten, aber weiterhin progressiven Satz. Genau diese Progression ist der Hebel: zwei kleinere Bezüge in verschiedenen Jahren schlagen fast immer einen grossen Bezug in einem einzigen Jahr.

Die Steuer hängt zudem davon ab, wo die Stiftung ihren Sitz hat. Einige Kantone wenden spürbar tiefere Tarife für Kapitalbezüge an als andere; Stiftungen in steuergünstigen Kantonen senken die Schlussrechnung deshalb noch weiter - unabhängig davon, wo Sie wohnen.

Ein wertschriftenbasiertes Freizügigkeitskonto lässt das Kapital zudem weiterwachsen, während Sie warten. Bei einem Horizont von mehreren Jahren ist das meist mehr wert als der magere Zins auf einem Standardkonto.

Wegzug aus der Schweiz

Bezug beim Wegzug aus der Schweiz

Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, können Sie in der Regel den überobligatorischen Teil beziehen, während der obligatorische (BVG-)Teil bei einem Wegzug in die EU/EFTA grundsätzlich stehen bleiben muss.

Ihr Zielland ist entscheidend. Ein Wegzug ausserhalb der EU/EFTA erlaubt in der Regel den vollen Bezug des obligatorischen wie des überobligatorischen Teils. Ein Wegzug innerhalb der EU/EFTA sperrt den obligatorischen Teil auf einem Freizügigkeitskonto bis kurz vor der Pensionierung, während der überobligatorische Teil in der Regel ausbezahlt werden kann.

Die Quellensteuer auf der Auszahlung wird in jenem Kanton erhoben, in dem die Freizügigkeitsstiftung sitzt, nicht dort, wo Sie wohnen. Das heisst: Wer sein Kapital vor dem Wegzug zu einer Stiftung in einem steuergünstigen Kanton verschiebt, spart bei der Schlussrechnung real Geld.

Und - weil die Steuer progressiv ist - planen Sie das Timing über die Steuerjahre. Ein Bezug verteilt auf einen Dezember und einen Januar bringt die beiden Hälften in verschiedene Steuerjahre, ohne dass Sie lange warten müssen.

Warum Beratung sich lohnt

Richtig gemacht - warum Beratung sich lohnt

Entscheide rund um die Freizügigkeit haben viel Gewicht, sind zeitkritisch und kaum rückgängig zu machen.

Lassen Sie das Kapital nicht jahrelang auf einer Standardstiftung mit tiefem Zins liegen, wenn Ihr Horizont eine Anlage erlaubt - die Opportunitätskosten summieren sich lautlos.

Planen Sie die Bezüge vor dem Wegzug, nicht danach. Sind Sie einmal im Ausland, ist ein Wechsel der Stiftung oder die Aufteilung des Guthabens schwieriger und in manchen Kantonen deutlich langsamer.

Stimmen Sie die Bezüge mit der Säule 3a ab - auch diese lassen sich über Jahre und Konten staffeln, und sie wirken mit Ihrer Freizügigkeitsauszahlung unter denselben Regeln zur Kapitalbezugssteuer zusammen. Siehe dazu unseren Guide zur Säule 3a.

Und schliesslich haben US-Personen und einzelne Zielländer (mit eigenen Melde- und Steuereigenheiten) zusätzliche Fallstricke - holen Sie sich frühzeitig Rat statt im Nachhinein.

Rechner für gestaffelte Bezüge

Wie viel könnte Ihnen die Staffelung sparen?

Vergleichen Sie einen einzelnen Kapitalbezug mit der Aufteilung auf zwei Stiftungen und zwei Jahre.

Steuer, ein Kapitalbezug
~CHF 16'000
Steuer, verteilt auf 2 Jahre
~CHF 12'000
Geschätzte Ersparnis
~CHF 4'000

Die Aufteilung könnte rund CHF 4'000 Kapitalbezugssteuer sparen.

Nur illustrativ, Stand 2025 - die tatsächlichen Sätze hängen vom Betrag, vom Kanton und von Ihrer Situation ab. Wir rechnen Ihren konkreten Fall durch.

Persönliche Hilfe

Wegzug oder Auszeit? Planen Sie den Schritt für Ihre Vorsorge

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Schritt 1 von 3·Situation

Für wen ist das?

Für wen ist das?
Häufig gefragt

Freizügigkeit - Ihre Fragen, beantwortet

Was ist die Freizügigkeitsleistung?

Es ist Ihr Vorsorgekapital aus der 2. Säule, das auf einem Freizügigkeitskonto parkiert wird, wenn Sie eine Pensionskasse verlassen, ohne einer neuen beizutreten - zum Beispiel während einer Auszeit oder beim Wegzug aus der Schweiz.

Wann erhalte ich ein Freizügigkeitskonto?

Immer dann, wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten und keine neue das Kapital übernimmt: eine Lücke zwischen zwei Stellen, Arbeitslosigkeit, der Schritt in die Selbständigkeit oder ein Wegzug ins Ausland.

Kann ich meine Freizügigkeitsleistung aufteilen?

Ja - auf bis zu zwei Stiftungen. So können Sie in zwei verschiedenen Steuerjahren beziehen, was die Gesamtsteuer meist senkt, weil Kapitalbezüge progressiv besteuert werden.

Wie wird ein Kapitalbezug aus der Vorsorge besteuert?

Getrennt vom übrigen Einkommen, zu einem reduzierten, aber weiterhin progressiven Satz. Weil er progressiv ist, senkt die Aufteilung eines grossen Betrags in zwei kleinere Bezüge in verschiedenen Jahren den effektiven Satz in der Regel.

Kann ich meine Freizügigkeitsleistung beim Wegzug aus der Schweiz beziehen?

In der Regel können Sie den überobligatorischen Teil beziehen. Ziehen Sie innerhalb der EU/EFTA um, muss der obligatorische (BVG-)Teil grundsätzlich bis kurz vor der Pensionierung stehen bleiben; ein Wegzug ausserhalb der EU/EFTA erlaubt meist den vollen Bezug.

Soll ich meine Freizügigkeitsleistung anlegen?

Oft ja - Standardkonten verzinsen sehr tief, und wenn Ihr Horizont es erlaubt, kann ein wertschriftenbasiertes Freizügigkeitskonto das Kapital spürbar wachsen lassen. Es hängt davon ab, wann Sie das Geld brauchen.

Bereit, wenn Sie es sind

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