Nach der Ankunft in der Schweiz haben Sie 14 Tage Zeit, um sich bei Ihrer Gemeinde anzumelden, und 3 Monate, um die obligatorische Krankenkasse (KVG) abzuschliessen. Eröffnen Sie parallel ein Schweizer Bankkonto, damit Ihr Arbeitgeber den Lohn zahlen kann, und richten Sie Adresse, Handy- und Internetvertrag ein.
Ihre Checkliste für die ersten Wochen
- 1
Innert 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden
Bringen Sie Pass, Mietvertrag, Arbeitsvertrag sowie Heirats- und Geburtsurkunden mit. Das löst Ihre Bewilligung aus.
- 2
Innert 3 Monaten Krankenkasse abschliessen
Die Deckung gilt rückwirkend ab Ankunftsdatum - warten Sie zu lange, werden Sie automatisch zugewiesen, meist zu höheren Kosten.
- 3
Schweizer Bankkonto eröffnen
Nötig für Lohn, Miete und Rechnungen. Bringen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (oder Anmeldebestätigung) und einen Ausweis mit.
- 4
Adresse, Handy und Internet regeln
Eine Schweizer Handynummer und Postadresse machen jeden weiteren Schritt einfacher.
- 5
Quellensteuer-Einstufung prüfen
Mit einer B-Bewilligung zieht Ihr Arbeitgeber die Steuer an der Quelle ab. Prüfen Sie Ihren Tarif (ledig, verheiratet, mit Kindern).
- 6
Jedes Dokument aufbewahren
Bewilligung, Mietvertrag, Versicherungspolice, Lohnabrechnungen - Sie brauchen sie für Steuererklärungen, Verlängerungen und einen späteren Hypothekarantrag.
Wen wir betreuen
Themen in dieser Phase
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Anmeldung nach der Ankunft?
Sie müssen sich innert 14 Tagen nach der Ankunft bei Ihrer Gemeinde anmelden - das ist in den meisten Kantonen die gesetzliche Frist und der Auslöser für Ihre Aufenthaltsbewilligung.
Welche Krankenkasse soll ich wählen?
Die Grundversicherung (KVG) ist von Gesetzes wegen bei allen Versicherern identisch - nur der Preis unterscheidet sich. Wählen Sie nach Prämie, Franchise und dem kantonalen Modell, das zu Ihrer Arztpräferenz passt. Vergleichen Sie jedes Jahr.
Kann ich ohne Schweizer Bankkonto Lohn erhalten?
In der Praxis nein - Schweizer Arbeitgeber zahlen in CHF auf eine Schweizer IBAN. Eröffnen Sie ein Konto, sobald Ihre Bewilligung oder Anmeldebestätigung vorliegt.
Muss ich im ersten Jahr eine Steuererklärung einreichen?
Mit einer B-Bewilligung werden Sie in der Regel an der Quelle besteuert und reichen keine ein - ausser Ihr Bruttoeinkommen übersteigt CHF 120'000 oder Sie haben Einkommen ausserhalb des Lohns oder Vermögen; dann müssen Sie eine ordentliche Steuererklärung einreichen (Stand 2025).
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