Anmeldung bei den Schweizer Behörden nach der Ankunft
Sie müssen sich innert 14 Tagen nach Ankunft persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Schweizer Gemeinde anmelden. Bringen Sie Pass, unterschriebenen Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Heirats- und Geburtsurkunden (apostilliert, bei Bedarf übersetzt) und ein Passfoto mit. Die Gebühr beträgt typischerweise CHF 40-100 pro Erwachsenen; dieser Schritt löst Ihre Aufenthaltsbewilligung aus.
Übersicht
Die Anmeldung ist der wichtigste erste Schritt überhaupt. Bevor Sie angemeldet sind, kann Sie kein Arbeitgeber legal bezahlen, kein Bankkonto auf Ihren Namen eröffnet werden und keine Versicherung Ihnen eine echte Policennummer ausstellen. Buchen Sie den Termin für Woche 1.
Die Anmeldung Schritt für Schritt
- 1
Buchen Sie den Termin
Die meisten Gemeinden verlangen eine Online-Buchung. In Zürich, Genf und Basel können die Wartelisten 1-3 Wochen betragen - buchen Sie vor der Landung.
- 2
Stellen Sie die Dokumente zusammen
Pass für jedes Familienmitglied, unterschriebener Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Abmeldung des letzten Wohnsitzes. Nicht-EU-Dokumente brauchen unter Umständen eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung.
- 3
Erscheinen Sie persönlich
Jeder Erwachsene und jedes Kind muss erscheinen. Die Sachbearbeitung prüft die Dokumente, nimmt Biometriedaten auf, registriert Ihre Adresse und leitet das Dossier an das kantonale Migrationsamt weiter.
- 4
Deklarieren Sie die Konfession (oder keine)
Wenn Sie eine anerkannte Konfession angeben (katholisch, reformiert, christkatholisch, in einigen Kantonen jüdisch), fällt Kirchensteuer an. Geben Sie 'keine' an, wenn Sie sie nicht zahlen möchten.
- 5
Erhalten Sie die Anmeldebestätigung
Wird sofort ausgestellt. Banken, Versicherer und Arbeitgeber akzeptieren sie als Nachweis, während der Bewilligungsausweis produziert wird (4-8 Wochen).
- 6
Aktualisieren Sie die Schulanmeldung der Kinder
Die Einschulung an der öffentlichen Schule wird durch die Anmeldung ausgelöst - die Gemeinde kontaktiert Sie wegen der Schulzuteilung, in der Regel innert Tagen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die 14-Tage-Frist verpasse?+
Die meisten Gemeinden verhängen eine kleine Busse (CHF 40-200) und melden Sie trotzdem an. Wiederholtes oder absichtliches Versäumnis kann spätere Bewilligungsverlängerungen beeinträchtigen - melden Sie sich so schnell wie möglich an und erklären Sie die Verzögerung.
Kann ich mich anmelden, bevor ich eine feste Adresse habe?+
Nein - ein unterschriebener langfristiger Mietvertrag (oder ein notariell beglaubigter Eigentumsnachweis) ist erforderlich. Hotel- und kurzfristige Airbnb-Adressen werden in den meisten Gemeinden nicht akzeptiert. Untermietverträge funktionieren, wenn der Vermieter schriftlich zustimmt.
Müssen sich meine Kinder auch anmelden?+
Ja - jedes Familienmitglied muss einzeln angemeldet werden, auch Säuglinge. Bringen Sie jede Geburtsurkunde mit.
Erhalte ich den Bewilligungsausweis sofort?+
Nein - die Gemeinde stellt sofort eine Anmeldebestätigung aus, aber der physische Ausweis vom kantonalen Migrationsamt dauert 4-8 Wochen und kostet eine separate Gebühr (CHF 65-150).
