Wenn Sie die Schweiz verlassen, melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde ab (Abmeldung), reichen eine letzte Steuererklärung für die Zeit bis zum Abreisedatum ein und entscheiden, ob Sie die 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto übertragen oder beziehen - die Ansässigkeit im Moment des Bezugs bestimmt in der Regel den Quellensteuersatz. Für die Säule 3a gelten ähnliche Regeln.
Ihre Abreise-Checkliste
- 1
Bei der Gemeinde abmelden
Bestätigen Sie Ihr Abreisedatum schriftlich - es setzt den Stichtag für Steuern, Versicherungen und Vorsorgebezüge.
- 2
Letzte Steuererklärung einreichen
Sie deckt den 1. Januar bis zu Ihrem Abreisedatum ab. Machen Sie es richtig - Korrekturen aus dem Ausland sind mühsam.
- 3
Über die 2. Säule entscheiden
Übertrag auf eine Freizügigkeitsstiftung, Bezug (wo erlaubt) oder Aufteilung. Der Quellensteuersatz hängt vom Kanton der Stiftung und Ihrem Zielland ab.
- 4
Über die Säule 3a entscheiden
Gleiche Logik wie bei der 2. Säule. Oft ist es am besten, den Zeitpunkt mit der 2. Säule über zwei Steuerjahre zu verteilen, um die Progression zu senken.
- 5
Kontoschliessungen planen
Einige Schweizer Banken schliessen Konten von Nicht-Ansässigen; andere führen sie mit Einschränkungen weiter. Planen Sie voraus, damit Lohn, Hypothek und Daueraufträge nicht unterbrochen werden.
- 6
Krankenkasse und laufende Pflichten regeln
Kündigen Sie die Grundversicherung (KVG) per Abreisedatum, begleichen Sie letzte Prämien und planen Sie die Anschlussdeckung.
Themen in dieser Phase
Häufige Fragen
Kann ich meine 2. Säule beziehen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Ziehen Sie ausserhalb der EU/EFTA, können Sie die 2. Säule in der Regel vollständig bar beziehen. Ziehen Sie innerhalb der EU/EFTA um und sind dort weiterhin obligatorisch sozialversichert, wird nur der überobligatorische Teil ausbezahlt - der obligatorische Teil bleibt bis zum Rentenalter auf einem Freizügigkeitskonto.
Wie wird die Quellensteuer auf die 2. Säule berechnet?
Die Schweiz erhebt beim Bezug als Nicht-Ansässiger eine einmalige Quellensteuer. Der Satz hängt vom Kanton der Vorsorgestiftung ab, nicht von Ihrem letzten Wohnkanton - und viele Doppelbesteuerungsabkommen lassen Sie einen Teil zurückfordern.
Wann muss ich meine letzte Schweizer Steuererklärung einreichen?
Ihre letzte Erklärung deckt den 1. Januar bis zu Ihrem Abreisedatum ab und ist meist im Folgejahr fällig; sind Sie bereits im Ausland, ist oft ein Schweizer Steuervertreter erforderlich. Wir helfen Ihnen, sie aus dem Ausland auszufüllen und einzureichen.
Was passiert mit meinen Schweizer Bankkonten?
Die Praxis unterscheidet sich je nach Bank. Viele führen ein bestehendes Konto weiter, verlangen aber höhere Gebühren für Nicht-Ansässige oder schränken Produkte ein. Entscheiden Sie vor der Abreise, ob Sie schliessen, zusammenlegen oder ein Konto für laufende CHF-Bedürfnisse behalten.
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