2. Säule und Säule 3a beim Wegzug aus der Schweiz: Ihre Bezugsoptionen
Beim Wegzug aus der Schweiz kann der obligatorische Teil Ihrer 2. Säule nur bar bezogen werden, wenn Sie ausserhalb der EU/EFTA ziehen - innerhalb der EU/EFTA muss er bis zum Rentenalter auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen werden. Der überobligatorische Teil und die Säule 3a können bei endgültigem Wegzug immer bar bezogen werden. Auszahlungen lösen eine einmalige Quellensteuer im Kanton der Stiftung aus (typischerweise 4-10%, Stand 2025); die Aufteilung der Guthaben auf zwei Stiftungen in steuergünstigen Kantonen (Schwyz, Nidwalden) spart oft mehrere tausend Franken.
Übersicht
Vorsorgeentscheide beim Wegzug sind nach der Ausführung unumkehrbar, und die Regeln unterscheiden sich stark nach Zielland. Die Reihenfolge zählt: Eröffnen Sie die richtigen Freizügigkeitskonten vor der Abmeldung und dokumentieren Sie Wohnsitz- und Sozialversicherungsstatus, bevor Sie eine Auszahlung beantragen.
2. Säule und 3a beim Wegzug richtig handhaben
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Verlangen Sie einen aktuellen Ausweis der 2. Säule
Bitten Sie Ihre Pensionskasse um einen aktuellen Ausweis der Freizügigkeitsleistung mit der Aufteilung in obligatorischen (BVG) und überobligatorischen Teil. Diese Aufteilung bestimmt, was Sie bar beziehen können und was erhalten bleiben muss.
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Prüfen Sie die Regeln Ihres Ziellandes
EU/EFTA + dort der obligatorischen Rentenversicherung unterstellt: Der obligatorische Teil bleibt bis frühestens Alter 60 in einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung. Ausserhalb der EU/EFTA oder selbständig/nicht versichert in einem EU-Land: Die volle Barauszahlung ist bei endgültigem Wegzug möglich.
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Eröffnen Sie Freizügigkeitskonten in steuergünstigen Kantonen
Eröffnen Sie vor dem Wegzug ein oder zwei Freizügigkeitskonten bei Stiftungen mit Sitz in Schwyz oder Nidwalden (Kantone mit tiefer Quellensteuer). Das Guthaben auf zwei Stiftungen aufzuteilen und in verschiedenen Steuerjahren zu beziehen, drückt den progressiven Satz.
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Entscheiden Sie: Barbezug oder erhalten
Der Barbezug beendet die Schweizer Vorsorgedeckung endgültig, und das Geld ist im neuen Wohnsitzland in den meisten Fällen voll steuerpflichtig. Der Verbleib in einer Freizügigkeitsstiftung schiebt die Steuer auf und hält Optionen offen, falls Sie in die Schweiz zurückkehren.
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Beziehen Sie die Säule 3a
Bei endgültigem Wegzug zahlt die Bank oder der Versicherer die Säule 3a aus, quellenbesteuert im Kanton des Instituts. Dieselbe Aufteilungslogik gilt: Zwei 3a-Konten bei Instituten in steuergünstigen Kantonen, bezogen in zwei verschiedenen Jahren, schlagen eine einzige Kapitalauszahlung.
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Beantragen Sie die Quellensteuer-Rückerstattung, wo ein Abkommen greift
Mehrere Abkommen (z.B. mit dem UK, Deutschland, den Niederlanden) erlauben die Rückforderung eines Teils oder der ganzen Schweizer Quellensteuer, wenn die Vorsorgeleistung dann im neuen Wohnsitzland besteuert wird. Befristet - meist 3 Jahre ab Auszahlung.
Häufige Fragen
Kann ich meine Schweizer Pensionskasse bar beziehen, wenn ich in die EU ziehe?+
Den überobligatorischen Teil und die Säule 3a: ja. Der obligatorische BVG-Teil muss bis zum Rentenalter auf eine Schweizer Freizügigkeitsstiftung übertragen werden, sofern Sie im neuen EU-/EFTA-Land der obligatorischen Rentenversicherung unterstellt sind (Stand 2025).
Wie viel Steuern zahle ich auf einen Kapitalbezug der 2. Säule beim Wegzug?+
Eine einmalige Quellensteuer im Kanton, in dem die Stiftung ihren Sitz hat - typischerweise 4-10% gesamthaft auf einer Kapitalleistung von CHF 200'000-500'000, wobei steuergünstige Kantone wie Schwyz und Nidwalden am unteren Ende dieser Spanne liegen (Stand 2025).
Soll ich meine Vorsorge auf zwei Freizügigkeitsstiftungen aufteilen?+
Oft ja. Die Quellensteuer auf der Kapitalleistung ist progressiv, sodass zwei Auszahlungen von CHF 250'000 in zwei verschiedenen Steuerjahren in der Regel eine einzige Auszahlung von CHF 500'000 schlagen - besonders, wenn jede Stiftung in einem steuergünstigen Kanton sitzt.
Wie lange habe ich Zeit, meine 2. Säule nach dem Austritt beim Schweizer Arbeitgeber zu übertragen?+
Ohne Ihre Instruktionen überweist die Kasse Ihr Guthaben nach rund 6 Monaten an die Auffangeinrichtung. Eröffnen Sie Ihre Freizügigkeitskonten vor dem Wegzug, um die Kontrolle zu behalten.
Kann ich die Schweizer Quellensteuer in meinem neuen Land zurückfordern?+
Möglicherweise, gestützt auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ihrem neuen Wohnsitzland. Das neue Land hat meist das primäre Besteuerungsrecht, sodass die Schweizer Quellensteuer teilweise oder vollständig rückerstattbar ist - beantragen Sie sie innerhalb der Abkommensfrist, typischerweise 3 Jahre.
