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Wen wir betreuen · B-Bewilligungs-Inhaber

Finanzberatung für B-Bewilligungs-Inhaber in der Schweiz

Die B-Bewilligung bringt ihre eigene Steuermechanik, eigene Abzugsregeln und still verpasste Chancen mit sich. Wir helfen Ihnen, alles vom ersten Jahr an richtig aufzusetzen - und gleichzeitig die C-Bewilligung vorzubereiten.

Unabhängig Unverbindlich In der Schweiz reguliert
Kurz gesagt

Die B-Bewilligung ist eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung, typischerweise für fünf Jahre ausgestellt und verlängerbar. Als Inhaber einer B-Bewilligung werden Sie normalerweise direkt über die Lohnabrechnung an der Quelle besteuert (Quellensteuer), sofern Sie nicht auch eine C-Bewilligung haben. Stand 2025 gilt: Übersteigt Ihr Bruttojahreseinkommen CHF 120'000 (in den meisten Kantonen), werden Sie automatisch in die ordentliche Veranlagung überführt; darunter können Sie eine Neuberechnung beantragen (NOV - Nachträgliche ordentliche Veranlagung), um Abzüge wie Säule 3a, Kinderbetreuung und PK-Einkäufe geltend zu machen. Die Grundversicherung (KVG) ist innert 3 Monaten nach Ankunft obligatorisch, und B-Bewilligungs-Inhaber können Wohneigentum kaufen und eine Schweizer Hypothek erhalten.

Was auf Sie zukommt

Was B-Bewilligungs-Inhaber klären müssen

  1. 01

    Quellensteuer als Standard

    Mit einer B-Bewilligung zieht Ihr Schweizer Arbeitgeber die Steuer nach kantonalen Tarifen direkt vom Lohn ab. Der Tarif berücksichtigt die Familiensituation grob, aber keine Abzüge wie Säule 3a, Kinderbetreuung oder PK-Einkäufe - genau dort liegt das Optimierungspotenzial.

  2. 02

    Die Schwelle von CHF 120'000 und die ordentliche Veranlagung

    Übersteigt Ihr Bruttoeinkommen in einem Kalenderjahr rund CHF 120'000 (in den meisten Kantonen), werden Sie für dieses Jahr automatisch in die ordentliche Steuererklärung überführt. Ab dann reichen Sie jährlich eine Steuererklärung ein wie eine in der Schweiz ansässige Person - das öffnet Abzüge und verlangt eine saubere Ablage.

  3. 03

    Neuberechnung (NOV) unterhalb der Schwelle beantragen

    Unterhalb der Schwelle können Sie bis zur kantonalen Frist (typischerweise 31. März des Folgejahres) eine Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen, um Abzüge wie Säule 3a, Berufsauslagen, Kinderbetreuung und PK-Einkäufe geltend zu machen. Für viele B-Bewilligungs-Inhaber ist das die am meisten übersehene Rückerstattungschance überhaupt.

  4. 04

    Obligatorische Krankenkasse innert 3 Monaten

    Jede in der Schweiz lebende Person - auch B-Bewilligungs-Inhaber und ihre Familienmitglieder - muss innert 3 Monaten nach Ankunft eine Grundversicherung (KVG) abschliessen. Die Wahl von Kasse, Modell und Franchise hat einen realen Einfluss auf die Jahresprämien.

  5. 05

    Säule 3a vom ersten Tag an

    Die Säule 3a steht B-Bewilligungs-Inhabern offen, die der Schweizer Sozialversicherung (AHV) unterstellt sind, mit dem Standard-Limit 2025 für Angestellte von CHF 7'258. Kombiniert mit einem NOV-Antrag oder einer ordentlichen Veranlagung kann der Abzug eine spürbare Steuerrückerstattung bringen.

  6. 06

    Wohneigentum und Hypotheken mit B-Bewilligung

    B-Bewilligungs-Inhaber können in der Schweiz Wohneigentum als Hauptwohnsitz kaufen und erhalten eine Schweizer Hypothek zu denselben Regeln wie hier Ansässige (rund 20% Eigenmittel, Tragbarkeit geprüft mit kalkulatorischen 5%). Für nicht ansässige Käufer gelten andere Regeln nach Lex Koller - das betrifft ansässige B-Bewilligungs-Inhaber beim eigenen Zuhause aber nicht.

  7. 07

    Auf die C-Bewilligung hinarbeiten

    Die meisten EU-/EFTA-Staatsangehörigen können nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts eine C-Bewilligung beantragen (für andere Staatsangehörige teils 10 Jahre, mit früherem Zugang in gewissen Fällen). Die C-Bewilligung beendet die Quellensteuer, bringt die volle ordentliche Veranlagung und erweitert Erwerbs- und Eigentumsrechte - die Jahre mit B-Bewilligung sind also auch eine Vorbereitungsphase.

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3 · Umsetzung, gemeinsam

Wir helfen bei der Umsetzung: Deklarationen, Vergleiche, Unterschriften - und überprüfen den Plan, wenn sich Ihre Situation ändert (Einkommenssprung, Kind, Eigenheimkauf, C-Bewilligung).

Fragen Sie uns alles

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Stellen Sie Ihre Frage zu Quellensteuer, NOV, Säule 3a, Krankenkasse oder Eigenheimkauf mit B-Bewilligung. Ein echter Hello-Expats-Berater liest jede Nachricht und antwortet persönlich - in der Regel innert eines Arbeitstages.

FAQ

Die häufigsten Fragen zur B-Bewilligung

Werde ich mit einer B-Bewilligung an der Quelle besteuert?
Ja. Inhaber einer B-Bewilligung ohne C-Bewilligung unterliegen normalerweise der Quellensteuer, die der Arbeitgeber nach kantonalen Tarifen direkt vom Lohn abzieht - abgestuft nach Einkommen, Zivilstand und Kinderzahl. Das gilt, bis Sie eine C-Bewilligung erhalten oder in die ordentliche Veranlagung überführt werden, zum Beispiel durch Überschreiten der Einkommensschwelle von CHF 120'000.
Kann ich mit einer B-Bewilligung Steuerabzüge geltend machen?
Oft ja, aber Sie müssen aktiv werden. Ab rund CHF 120'000 Bruttojahreseinkommen werden Sie automatisch in die ordentliche Veranlagung überführt und können in der Steuererklärung Abzüge wie Säule 3a, PK-Einkäufe, Kinderbetreuung und Berufsauslagen geltend machen. Darunter können Sie bis zur kantonalen Frist - typischerweise 31. März des Folgejahres - eine Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen, um dieselben Abzüge zu nutzen. Viele B-Bewilligungs-Inhaber wissen schlicht nicht, dass es diese Option gibt.
Muss ich mit einer B-Bewilligung eine Schweizer Steuererklärung einreichen?
Nur in bestimmten Fällen: wenn Ihr Bruttojahreseinkommen CHF 120'000 übersteigt (in den meisten Kantonen), wenn Sie erhebliches Einkommen ausserhalb der Anstellung oder Vermögen über den kantonalen Schwellen haben, oder wenn Sie aktiv eine Neuberechnung (NOV) beantragen. Andernfalls gilt die Quellensteuer als abgeltend. Sobald Sie aber einmal ordentlich veranlagt sind, reichen Sie auch in den Folgejahren jährlich eine Steuererklärung ein.
Kann ich mit einer B-Bewilligung ein Eigenheim kaufen und eine Schweizer Hypothek erhalten?
Ja, sofern die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz in der Schweiz ist. Die Banken wenden dieselben Grundregeln an wie für hier Ansässige: mindestens 20% Eigenmittel auf den Kaufpreis (mindestens 10% harte Eigenmittel ausserhalb der 2. Säule) und Tragbarkeit geprüft mit einem kalkulatorischen Zinssatz von rund 5%. Die besonderen Beschränkungen für nicht ansässige Käufer (Lex Koller) gelten für ansässige B-Bewilligungs-Inhaber beim eigenen Zuhause nicht.
Was muss ich als neuer B-Bewilligungs-Inhaber bei der Krankenkasse tun?
Die Grundversicherung (KVG) ist für jede in der Schweiz lebende Person obligatorisch, auch für B-Bewilligungs-Inhaber und jedes Familienmitglied, und muss innert 3 Monaten nach Ankunft abgeschlossen werden. Die Prämien variieren erheblich nach Kanton, Alter, Kasse, Modell (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed) und Franchise - ein Vergleich vor der Unterschrift lohnt sich in der Regel.
Wann kann ich die C-Bewilligung beantragen, und was ändert sich?
EU-/EFTA-Staatsangehörige können typischerweise nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in der Schweiz eine C-Bewilligung beantragen; für viele andere Staatsangehörige beträgt die Standardfrist 10 Jahre, mit kürzeren Wegen in gewissen Fällen (zum Beispiel für Ehepartner von Schweizer Bürgern). Mit der C-Bewilligung endet die Quellensteuer, Sie reichen wie eine hier ansässige Person eine ordentliche Steuererklärung ein und erhalten breitere Erwerbs- und Eigentumsrechte. Wir helfen Ihnen, die finanzielle Seite vorzubereiten - Vorsorge, Steuern und Wohneigentum - damit der Übergang ein Schritt nach vorn ist, nicht nur ein Formalitätenwechsel.
Nächster Schritt

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