Sobald Sie in der Schweiz angekommen sind, sind die grössten Hebel meist die Eröffnung einer Säule 3a (bis zu CHF 7'258 pro erwerbstätige Person im Jahr 2025, voll steuerlich abziehbar), eine Steuererklärung oder Tarifkorrektur (NOV), falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, sowie die Überprüfung Ihrer Vorsorge- und Absicherungslücken vor Lebensereignissen wie Hauskauf oder Familiengründung.
Ihre Einleben-Checkliste
- 1
Säule 3a eröffnen
Steuerlich abziehbares privates Vorsorgesparen - einer der einfachsten Gewinne im Schweizer System.
- 2
Steuererklärung einreichen oder NOV beantragen
Inhaber einer B-Bewilligung mit Einkommen über CHF 120'000 reichen ordentlich ein; darunter können Sie bis 31. März des Folgejahres eine Neuberechnung (NOV) beantragen, um Abzüge geltend zu machen.
- 3
Krankenkasse überprüfen
Wechseln Sie Prämienmodell oder Franchise, sobald Sie Ihre tatsächliche Nutzung kennen - Sie können jedes Jahr wechseln.
- 4
Pensionskasse (2. Säule) prüfen
Lesen Sie Ihren Versicherungsausweis. Ermitteln Sie allfällige Lücken aus im Ausland verpassten Jahren und ob sich freiwillige Einkäufe lohnen.
- 5
Schweizer Haushaltsbudget aufbauen
Berücksichtigen Sie den 13. Monatslohn, Steuerrechnungen am Jahresende und jährliche Versicherungsprämien - nicht nur den monatlichen Cashflow.
- 6
Hauskauf vorausplanen
Wenn Sie in den nächsten Jahren kaufen möchten, strukturieren Sie Sparen, Säule 3a und 2. Säule schon jetzt auf dieses Ziel hin.
Wen wir betreuen
Themen in dieser Phase
Häufige Fragen
Wie viel kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Erwerbstätige mit Pensionskasse können 2025 bis zu CHF 7'258 einzahlen, voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Selbstständige ohne Pensionskasse können bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, maximal CHF 36'288 (Stand 2025).
Soll ich von der Quellensteuer zur ordentlichen Besteuerung wechseln?
Liegt Ihr Einkommen unter CHF 120'000 und haben Sie nennenswerte Abzüge (Säule 3a, Arbeitsweg, Weiterbildung, Schuldzinsen), kann ein NOV-Antrag bis 31. März Steuern zurückbringen. Wir rechnen beide Szenarien für Sie durch.
Lohnt sich ein freiwilliger Einkauf in die 2. Säule?
Für Gutverdienende oft ja - Einkäufe sind im Jahr der Einzahlung steuerlich abziehbar. Der Einkaufsbetrag ist aber 3 Jahre für den Bezug gesperrt und eignet sich daher nicht für einen baldigen Hauskauf.
Wann sollte ich über eine Schweizer Hypothek nachdenken?
Sobald Sie einen Kauf in Betracht ziehen. Schweizer Banken erwarten 20% Eigenmittel (mindestens 10% ausserhalb der Pensionskasse) und kalkulatorische Wohnkosten unter einem Drittel des Einkommens - das braucht Planung.
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