Wegzug aus der Schweiz als Expat
Der Wegzug aus der Schweiz ist ein Finanzprojekt von 6-12 Monaten, kein Umzugskarton. Richtig gemacht, schaltet er Vorsorgekapital steuereffizient frei und schliesst Ihr Schweizer Leben sauber ab. Zu spät angepackt, kostet er Geld und schafft jahrelange Nacharbeit.
Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, wird Ihr Kapital aus Pensionskasse und Säule 3a ausbezahlt (oder auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen), abzüglich einer einmaligen Quellensteuer des Stiftungskantons - die teilweise rückforderbar ist, wenn Ihr neues Land ein Steuerabkommen mit der Schweiz hat. Ziehen Sie in ein EU/EFTA-Land, muss der obligatorische Teil der Pensionskasse in der Regel bis Alter 60 in einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung bleiben, ausser Sie machen sich selbständig oder kaufen ein Eigenheim; der überobligatorische Teil und die Säule 3a können bei der Abreise ausbezahlt werden. Zudem müssen Sie eine letzte Schweizer Steuererklärung bis zum Wegzugsdatum einreichen, sich bei der Gemeinde abmelden, KVG und AHV regeln und planen, was als Nichtansässiger mit Schweizer Bank- und Anlagekonten geschieht.
Was Expats beim Wegzug aus der Schweiz klären müssen
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Pensionskasse - Barauszahlung, Übertragung oder Freizügigkeit
Die Pensionskasse zieht mit Ihnen mit. Bei einem Wegzug in ein EU/EFTA-Land bleibt der obligatorische Teil in der Regel bis Alter 60 in einer Freizügigkeitsstiftung gebunden; der überobligatorische Teil kann ausbezahlt werden. Bei einem Wegzug ausserhalb der EU/EFTA ist meist die volle Barauszahlung möglich, einmalig besteuert im Kanton der Stiftung.
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Den richtigen Freizügigkeitskanton wählen
Die Kapitalauszahlungssteuer richtet sich nach dem Kanton der Freizügigkeitsstiftung, nicht nach Ihrem früheren Wohnsitz. Guthaben auf zwei Stiftungen aufzuteilen (z. B. Schwyz, Zug) und in verschiedenen Steuerjahren zu beziehen, kann die Gesamtsteuer spürbar senken.
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Auszahlung der Säule 3a
Die Säule 3a kann beim definitiven Wegzug aus der Schweiz bezogen werden und wird einmalig zu einem Vorzugstarif im Kanton der Stiftung besteuert. Auch mehrere 3a-Konten lassen sich in verschiedenen Jahren beziehen, um die Progression zu brechen.
- 04
Letzte Schweizer Steuererklärung
Sie reichen eine letzte Erklärung für die Periode bis zum Wegzugsdatum ein. Anteilige Kantonssteuer, die Behandlung nicht übertragener Mitarbeiterbeteiligungen und frühere NOV-Anträge (Neuberechnung der Quellensteuer) müssen sauber abgeschlossen werden.
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Abmeldung und AHV / KVG
Die Abmeldung bei der Gemeinde löst die KVG-Kündigung, den AHV-Abschluss und Anpassungen der Bewilligungen aus. Reihenfolge und Datum sind entscheidend - eine zu frühe Abmeldung kann den Versicherungsschutz unterbrechen.
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Schweizer Bank- und Anlagekonten als Nichtansässiger
Viele Schweizer Banken beschränken oder schliessen Konten für Nichtansässige; die übrigen verlangen meist höhere Gebühren und Mindestguthaben. Depots müssen oft vor der Abreise verschoben werden. Das grenzüberschreitende Steuerreporting (CRS) zieht mit.
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Grenzüberschreitende Vorsorge und US-Personen-Aspekte
Pensionskassen-Barauszahlungen werden unter CRS gemeldet und können im neuen Land trotz bereits bezahlter Schweizer Steuer steuerbar sein. Für US-Personen kommt zusätzliche Komplexität dazu (Einkommensreporting, ausländische Steuergutschriften, FBAR). All das plant sich leichter von der Schweizer Seite aus - nicht vom Zielland.
Verschieben Sie 12 Monate Planung nicht auf den letzten Monat
In einem 30-minütigen Gespräch bringen wir Ihren Wegzug in die richtige Reihenfolge - Freizügigkeit, 3a, letzte Steuererklärung, Abmeldung und Banking - damit der Exit Kapital freischaltet statt Steuerüberraschungen auszulösen.
So helfen wir Expats beim Wegzug aus der Schweiz
Steuern & Vorsorge-Exit
Letzte Steuererklärung, Bezugsstrategie für Pensionskasse und Säule 3a über Kantone und Steuerjahre hinweg, und saubere Koordination mit dem Steuerberater Ihres neuen Landes.
Wegzugssteuern und Vorsorgebezug planenAnlegen
Was Sie behalten, was Sie übertragen und was Sie vor der Abreise auflösen sollten - inklusive Neuausrichtung der Portfoliowährungen für das Leben nach der Schweiz.
Ihr Portfolio für das Leben nach der Schweiz planenFinanzen & Banking
Kontoschliessung, weiterlaufendes Schweizer Banking als Nichtansässiger, Devisenabwicklung und der Umgang mit einer Schweizer Hypothek, wenn Sie die Immobilie behalten.
Schweizer Banking vor und nach dem Wegzug regelnKrankenkasse
Timing der KVG-Kündigung, internationale Deckung während des Umzugs und Zugang zu den Systemen des Heimatlandes bei Ankunft.
Schweizer Krankenkasse rund um den Wegzug planenSo arbeiten wir mit Expats beim Wegzug aus der Schweiz
Ein klarer Drei-Schritte-Prozess entlang des Wegzugszeitplans.
1 · Kostenloses Erstgespräch
30 Minuten per Video. Wir erfassen Ihre Vorsorgeguthaben, das Wegzugsdatum, das Zielland und allfällige Immobilien oder Beteiligungen, die in der Schweiz bleiben.
2 · Ihre Exit-Roadmap
Ein schriftlicher Plan zu Pensionskassen- und 3a-Strategie, letzter Steuererklärung, Abmelde-Reihenfolge, Banking und dem, was nach Ihrem Wegzug schweizerisch bleibt.
3 · Umsetzung durch den Wegzug hindurch und danach
Wir setzen um - Eröffnung der Freizügigkeitsstiftung, 3a-Bezug, Kontenmigration, letzte Erklärung - und bleiben für die Nacharbeit nach dem Wegzug erreichbar.
Rechnen Sie selbst nach
Rechner liefern Schätzungen für die Planung, keine formelle Steuer- oder Anlageberatung.
Steuerschätzer
Prüfen Sie Ihre Schweizer Steuerrechnung im letzten Jahr und die Kapitalauszahlungssteuer auf Pensionskasse / Säule 3a in verschiedenen Kantonen.
Rechner öffnen →Schweizer Lohnrechner
Nützlich, um ein Teiljahr vor dem Wegzug zu modellieren oder die Schweiz mit dem nächsten Land zu vergleichen.
Rechner öffnen →Hypotheken-Check
Wenn Sie die Schweizer Immobilie behalten und vermieten, sehen Sie, wie die Tragbarkeit als nicht ansässiger Vermieter aussieht.
Rechner öffnen →Die häufigsten Fragen zum Wegzug
Kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Wie wird der Kapitalbezug besteuert?
Wann soll ich meine KVG-Versicherung kündigen?
Muss ich nach dem Wegzug noch eine Schweizer Steuererklärung einreichen?
Kann ich meine Schweizer Bank- und Depotkonten als Nichtansässiger behalten?
Was ist mit Schweizer Immobilie und Hypothek, wenn ich sie behalte?
Planen wir den saubersten möglichen Exit
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