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Wen wir betreuen · Wegzug aus der Schweiz

Wegzug aus der Schweiz als Expat

Der Wegzug aus der Schweiz ist ein Finanzprojekt von 6-12 Monaten, kein Umzugskarton. Richtig gemacht, schaltet er Vorsorgekapital steuereffizient frei und schliesst Ihr Schweizer Leben sauber ab. Zu spät angepackt, kostet er Geld und schafft jahrelange Nacharbeit.

Unabhängig Unverbindlich In der Schweiz reguliert
Kurz gesagt

Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, wird Ihr Kapital aus Pensionskasse und Säule 3a ausbezahlt (oder auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen), abzüglich einer einmaligen Quellensteuer des Stiftungskantons - die teilweise rückforderbar ist, wenn Ihr neues Land ein Steuerabkommen mit der Schweiz hat. Ziehen Sie in ein EU/EFTA-Land, muss der obligatorische Teil der Pensionskasse in der Regel bis Alter 60 in einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung bleiben, ausser Sie machen sich selbständig oder kaufen ein Eigenheim; der überobligatorische Teil und die Säule 3a können bei der Abreise ausbezahlt werden. Zudem müssen Sie eine letzte Schweizer Steuererklärung bis zum Wegzugsdatum einreichen, sich bei der Gemeinde abmelden, KVG und AHV regeln und planen, was als Nichtansässiger mit Schweizer Bank- und Anlagekonten geschieht.

Was auf Sie zukommt

Was Expats beim Wegzug aus der Schweiz klären müssen

  1. 01

    Pensionskasse - Barauszahlung, Übertragung oder Freizügigkeit

    Die Pensionskasse zieht mit Ihnen mit. Bei einem Wegzug in ein EU/EFTA-Land bleibt der obligatorische Teil in der Regel bis Alter 60 in einer Freizügigkeitsstiftung gebunden; der überobligatorische Teil kann ausbezahlt werden. Bei einem Wegzug ausserhalb der EU/EFTA ist meist die volle Barauszahlung möglich, einmalig besteuert im Kanton der Stiftung.

  2. 02

    Den richtigen Freizügigkeitskanton wählen

    Die Kapitalauszahlungssteuer richtet sich nach dem Kanton der Freizügigkeitsstiftung, nicht nach Ihrem früheren Wohnsitz. Guthaben auf zwei Stiftungen aufzuteilen (z. B. Schwyz, Zug) und in verschiedenen Steuerjahren zu beziehen, kann die Gesamtsteuer spürbar senken.

  3. 03

    Auszahlung der Säule 3a

    Die Säule 3a kann beim definitiven Wegzug aus der Schweiz bezogen werden und wird einmalig zu einem Vorzugstarif im Kanton der Stiftung besteuert. Auch mehrere 3a-Konten lassen sich in verschiedenen Jahren beziehen, um die Progression zu brechen.

  4. 04

    Letzte Schweizer Steuererklärung

    Sie reichen eine letzte Erklärung für die Periode bis zum Wegzugsdatum ein. Anteilige Kantonssteuer, die Behandlung nicht übertragener Mitarbeiterbeteiligungen und frühere NOV-Anträge (Neuberechnung der Quellensteuer) müssen sauber abgeschlossen werden.

  5. 05

    Abmeldung und AHV / KVG

    Die Abmeldung bei der Gemeinde löst die KVG-Kündigung, den AHV-Abschluss und Anpassungen der Bewilligungen aus. Reihenfolge und Datum sind entscheidend - eine zu frühe Abmeldung kann den Versicherungsschutz unterbrechen.

  6. 06

    Schweizer Bank- und Anlagekonten als Nichtansässiger

    Viele Schweizer Banken beschränken oder schliessen Konten für Nichtansässige; die übrigen verlangen meist höhere Gebühren und Mindestguthaben. Depots müssen oft vor der Abreise verschoben werden. Das grenzüberschreitende Steuerreporting (CRS) zieht mit.

  7. 07

    Grenzüberschreitende Vorsorge und US-Personen-Aspekte

    Pensionskassen-Barauszahlungen werden unter CRS gemeldet und können im neuen Land trotz bereits bezahlter Schweizer Steuer steuerbar sein. Für US-Personen kommt zusätzliche Komplexität dazu (Einkommensreporting, ausländische Steuergutschriften, FBAR). All das plant sich leichter von der Schweizer Seite aus - nicht vom Zielland.

Unverbindlich

Verschieben Sie 12 Monate Planung nicht auf den letzten Monat

In einem 30-minütigen Gespräch bringen wir Ihren Wegzug in die richtige Reihenfolge - Freizügigkeit, 3a, letzte Steuererklärung, Abmeldung und Banking - damit der Exit Kapital freischaltet statt Steuerüberraschungen auszulösen.

Warum Wegziehende mit uns arbeiten
6-12 Mte.
Realistischer Planungsvorlauf vor dem Wegzug
Pro Kanton
Kapitalauszahlungssteuer nach Stiftungskanton
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CHF 0
Erstgespräch - unverbindlich
So arbeiten wir

So arbeiten wir mit Expats beim Wegzug aus der Schweiz

Ein klarer Drei-Schritte-Prozess entlang des Wegzugszeitplans.

1 · Kostenloses Erstgespräch

30 Minuten per Video. Wir erfassen Ihre Vorsorgeguthaben, das Wegzugsdatum, das Zielland und allfällige Immobilien oder Beteiligungen, die in der Schweiz bleiben.

2 · Ihre Exit-Roadmap

Ein schriftlicher Plan zu Pensionskassen- und 3a-Strategie, letzter Steuererklärung, Abmelde-Reihenfolge, Banking und dem, was nach Ihrem Wegzug schweizerisch bleibt.

3 · Umsetzung durch den Wegzug hindurch und danach

Wir setzen um - Eröffnung der Freizügigkeitsstiftung, 3a-Bezug, Kontenmigration, letzte Erklärung - und bleiben für die Nacharbeit nach dem Wegzug erreichbar.

Fragen Sie uns alles

Stellen Sie eine Wegzugsfrage

Stellen Sie Ihre Frage zum Bezug von Pensionskasse / Säule 3a, zur letzten Steuererklärung oder zum Banking als Nichtansässiger. Ein echter Hello-Expats-Berater liest jede Nachricht und antwortet persönlich - in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.

FAQ

Die häufigsten Fragen zum Wegzug

Kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Das hängt vom Zielland ab. Ziehen Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA, können Sie das Pensionskassenkapital in der Regel vollständig bar beziehen. Ziehen Sie in ein EU/EFTA-Land, muss der obligatorische Teil bis Alter 60 in einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung bleiben, ausser Sie machen sich im neuen Land selbständig oder verwenden das Kapital für den Kauf eines Eigenheims; der überobligatorische Teil kann meist bei der Abreise bezogen werden.
Wie wird der Kapitalbezug besteuert?
Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a werden einmalig zu einem separaten Vorzugstarif besteuert, den der Kanton der Stiftung festlegt, die das Guthaben hält - nicht Ihr früherer Wohnkanton. Kantone wie Schwyz und Zug haben besonders tiefe Sätze. Guthaben auf zwei Stiftungen aufzuteilen und in verschiedenen Steuerjahren zu beziehen, kann die Gesamtsteuer weiter senken. Abkommensentlastung im Zielland erlaubt teilweise die Anrechnung dieser Schweizer Steuer.
Wann soll ich meine KVG-Versicherung kündigen?
Der KVG-Schutz endet automatisch mit Ihrer offiziellen Abreise aus der Schweiz (Abmeldung bei der Gemeinde). Kündigen Sie nicht vorher, und stellen Sie sicher, dass Sie ab dem Tag nach der Abreise lückenlos gedeckt sind (Reise-/internationale Versicherung oder das System des neuen Landes). Versicherer verlangen üblicherweise eine Kopie der Abmeldebestätigung, um den Vertrag sauber zu schliessen.
Muss ich nach dem Wegzug noch eine Schweizer Steuererklärung einreichen?
Ja. Sie reichen eine letzte ordentliche Steuererklärung für die Periode bis zum Wegzugsdatum ein. Anteilige Kantonssteuer, die Behandlung von Aktien-Vesting rund um den Wegzug, frühere NOV-Anträge (Neuberechnung der Quellensteuer) und der Vermögenssteuer-Stichtag müssen abgeglichen werden. Verspätete oder unvollständige Einreichung kann Freigaben und Bankauszahlungen verzögern.
Kann ich meine Schweizer Bank- und Depotkonten als Nichtansässiger behalten?
Einige Schweizer Banken führen Konten wegziehender Kunden weiter, oft mit höheren Mindestguthaben und Gebühren; andere verlangen die Schliessung. Depots schränken den Handel für Nichtansässige häufig ein und müssen unter Umständen vor der Abreise verschoben werden. Wir helfen zu vergleichen, was sich zu behalten, zu verschieben und zu schliessen lohnt.
Was ist mit Schweizer Immobilie und Hypothek, wenn ich sie behalte?
Sie können eine Schweizer Immobilie als nicht ansässiger Vermieter behalten, und die Hypothek läuft meist weiter - Mieteinnahmen und Eigenmietwert bleiben aber im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht in der Schweiz steuerbar. Banken können die Tragbarkeit neu beurteilen, sobald Sie nicht mehr ansässig sind. Wir rechnen durch, ob das Behalten der Immobilie noch Sinn ergibt, wenn Sie nicht mehr darin wohnen.
Nächster Schritt

Planen wir den saubersten möglichen Exit

Ein 30-minütiges Gespräch mit einem unabhängigen Hello-Expats-Berater - unverbindlich, kostenlos. Wir takten Vorsorgebezug, Steuererklärung und Banking auf Ihr tatsächliches Wegzugsdatum.

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