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Steuern & Planung · Grenzgänger & US-Personen

Grenzgänger- und US-Personen-Steuern in der Schweiz

Manche Steuersituationen brauchen besondere Sorgfalt: US-Bürger und Green-Card-Inhaber (die von den USA besteuert werden, wo immer sie leben), Grenzgänger und Menschen, die die Schweiz verlassen. Hier lesen Sie, was sich für Sie ändert - und wo die Fallen liegen.

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US-Personen

US-Personen: weltweit steuerpflichtig, überall

Die USA besteuern ihre Staatsangehörigen und Green-Card-Inhaber auf dem weltweiten Einkommen, ganz gleich wo diese leben - Amerikanerinnen und Amerikaner in der Schweiz reichen deshalb in beiden Ländern eine Steuererklärung ein.

Das heisst: jährlich eine US-Bundessteuererklärung zusätzlich zu Ihrer Schweizer Steuererklärung, dazu die Meldung ausländischer Konten - FBAR (Formular FinCEN 114, für ausländische Kontoguthaben von insgesamt über USD 10'000 zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr) und FATCA (Form 8938, mit höheren Schwellen je nach Veranlagungsstatus).

Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-USA, der foreign tax credit und die foreign earned income exclusion verhindern in der Regel eine echte Doppelbesteuerung - die Schweizer Steuer wird meist an die US-Steuer angerechnet, oder die erste Tranche des Erwerbseinkommens bleibt ausgenommen. Einreichen müssen Sie aber auf beiden Seiten, und genau in der Abstimmung dazwischen verstecken sich die Fehler.

Die eigentliche Falle ist das Anlegen. Die PFIC-Regeln (Passive Foreign Investment Company) belegen die meisten kollektiven Anlagen ausserhalb der USA mit Strafsteuern und aufwendigen Meldepflichten - darunter UCITS-ETFs, Schweizer und europäische Anlagefonds sowie manche fondsgebundene 3a-Produkte. US-Personen brauchen darum meist US-domizilierte Fonds und von Tag eins an eine PFIC-taugliche Lösung - wie sich das sauber aufsetzen lässt, zeigt Anlegen & ETF.

Grenzgänger

Grenzgänger (frontaliers)

Wenn Sie in einem Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten, hängt es vom Doppelbesteuerungsabkommen Ihres Wohnsitzlandes mit der Schweiz ab, wo Sie Steuern zahlen - und manchmal auch von Ihrem Kanton.

Für Frankreich unterscheiden sich die Regeln je nach Kanton. Nach der historischen Regelung besteuert Genf Grenzgänger in der Schweiz an der Quelle und überweist einen Anteil an die französischen Departemente; mehrere andere Kantone wenden die alternative Regel an, bei der die Arbeitnehmenden in Frankreich besteuert werden. Neue schweizerisch-französische Regeln zum Homeoffice prägen zudem, wie zu Hause gearbeitete Tage behandelt werden.

Für Deutschland und Italien gelten eigene Abkommen. Deutsche Grenzgänger werden in der Regel in Deutschland besteuert, bei einer kleinen Schweizer Quellensteuer; italienische Grenzgänger fallen inzwischen unter ein kürzlich revidiertes Regime, das neue Grenzgänger anders behandelt als langjährige.

Unter welches Regime Sie auch fallen: In der Regel reichen Sie im Wohnsitzland ein und verrechnen dort eine allfällige Schweizer Quellensteuer - und damit verknüpft steht Ihnen eine Wahl bei der Krankenversicherung offen (Optionsrecht zwischen dem Schweizer KVG und dem System Ihres Wohnsitzlandes), die mit all dem zusammenspielt. Zur Gesundheitsseite siehe Grenzgänger - Krankenversicherung.

Wegzug

Wegzug aus der Schweiz

Der Wegzug löst ein ganzes Bündel von Entscheiden aus - Ihre Vorsorge, eine letzte Steuererklärung und das Timing von allem.

Sie reichen eine Schluss- oder unterjährige Steuererklärung für die Zeit bis zu Ihrem Wegzug ein. Waren Sie quellenbesteuert, ist die Sache damit meist erledigt; waren Sie in der ordentlichen Veranlagung, rechnen Sie mit einer abschliessenden Erklärung und einer definitiven Veranlagung Monate später.

Ihre 2. Säule und Säule 3a verlangen danach Entscheide. Ziehen Sie innerhalb der EU/EFTA um, muss der obligatorische Teil der 2. Säule in der Schweiz auf einem Freizügigkeitskonto bleiben; ziehen Sie anderswohin, können Sie unter Umständen alles beziehen. Die Quellensteuer auf Kapitalauszahlungen richtet sich nach dem Kanton der Stiftung, weshalb die Wahl der Stiftung und das Staffeln von Konten über mehrere Kantone Ihre Steuerlast tatsächlich senken können - siehe Freizügigkeitsleistung.

Praktische Schritte: melden Sie sich ab bei Ihrer Gemeinde, damit die letzten Steuerschritte ausgelöst und Verpflichtungen wie die Krankenversicherung beendet werden; planen Sie das Timing entlang der Schweizer und der Steuerjahre und Ansässigkeitsregeln des Ziellandes; und beziehen Sie kein Kapital im selben Jahr wie hohes Schweizer Einkommen, ausser die Rechnung geht auf.

Richtig machen

Warum sich Spezialberatung hier auszahlt

Bei Grenzgänger- und US-Personen-Situationen werden Fehler teuer - und gute Planung bringt am meisten.

Der Wert liegt darin, beide Länder gleichzeitig abzustimmen - nicht in der Schweiz einzureichen und zu hoffen, dass die andere Seite passt. Foreign tax credits, Tie-Breaker-Regeln der Abkommen und Meldefristen müssen alle zusammenpassen. Kleine Ungereimtheiten laden Rückfragen ein, und Rückfragen in zwei Jurisdiktionen kosten echtes Geld.

Die Anlagestruktur zählt genauso viel wie das Einreichen. Für US-Personen PFIC-Exposure vermeiden, Währungen und Depotbanken wählen, die beide Seiten akzeptieren, und zwischen Säule-3a-Wegen entscheiden, die aus beiden Blickwinkeln Sinn ergeben - das alles ist Planungsarbeit, nicht Papierkram.

Wir arbeiten mit Spezialisten für Grenzgänger und US-Personen, damit nichts zwischen zwei Systeme fällt. Wenn Sie die Schweiz verlassen, planen wir die Vorsorgeseite - Wahl der Stiftung, Staffelung, Timing - zusammen mit der Steuererklärung (siehe Freizügigkeitsleistung).

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Häufig gefragt

Grenzgänger- & US-Personen-Steuern - Ihre Fragen, beantwortet

Müssen US-Bürger in der Schweiz weiterhin US-Steuererklärungen einreichen?

Ja. Die USA besteuern Staatsangehörige und Green-Card-Inhaber auf dem weltweiten Einkommen, wo immer sie leben. Sie reichen also jedes Jahr eine US-Steuererklärung ein und melden ausländische Konten über FBAR und FATCA - zusätzlich zu Ihren Schweizer Pflichten.

Werde ich als Amerikaner in der Schweiz doppelt besteuert?

In der Regel nicht. Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-USA, der foreign tax credit und die foreign earned income exclusion rechnen die Steuer des einen Landes normalerweise gegen die des anderen an - einreichen müssen Sie aber in beiden.

Was ist PFIC und warum ist das wichtig?

Die PFIC-Regeln belegen die meisten kollektiven Anlagen ausserhalb der USA mit Strafsteuern und Meldepflichten, darunter UCITS-ETFs und manche fondsgebundene 3a-Produkte. US-Personen brauchen deshalb meist US-domizilierte Fonds und eine PFIC-taugliche Lösung.

Wo zahle ich als Grenzgänger Steuern?

Das hängt vom Abkommen Ihres Wohnsitzlandes mit der Schweiz ab und manchmal von Ihrem Kanton. In der Regel reichen Sie im Wohnsitzland ein und verrechnen dort eine allfällige Schweizer Quellensteuer - die genaue Aufteilung variiert je nach Land und Ort.

Welche Steuerschritte fallen beim Wegzug aus der Schweiz an?

Sie reichen eine Schluss- oder unterjährige Steuererklärung ein, entscheiden über Ihre 2. Säule und Säule 3a (mit kantonal unterschiedlicher Quellensteuer), melden sich bei Ihrer Gemeinde ab und planen das Timing über die Steuerjahre und die Regeln Ihres neuen Landes hinweg.

Brauche ich dafür einen Spezialisten?

Bei US-Personen- und Grenzgängerfällen ganz klar ja. Im Zusammenspiel zweier Steuersysteme passieren die teuren Fehler - und genau dort bringt gute Planung die grössten Einsparungen.

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Zwei Steuersysteme, ein Plan - richtig gemacht

Wählen Sie Ihre Situation und lassen Sie ein unabhängiges, auf Expats spezialisiertes Team beide Seiten koordinieren, damit nichts zwischen zwei Jurisdiktionen fällt.

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