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Steuern & Planung · Steuererklärung

Die Schweizer Steuererklärung (ordentliche Veranlagung), für Expats

Wenn Sie nicht an der Quelle besteuert werden - oder in die ordentliche Veranlagung wechseln -, reichen Sie jedes Jahr eine Schweizer Steuererklärung ein und deklarieren darin weltweites Einkommen und Vermögen. Hier lesen Sie, wer einreicht, was Sie brauchen, welche Fristen gelten und wie Sie jeden Abzug geltend machen.

  • Unabhängig
  • Einreichung zum Fixpreis
  • Auf Expats zugeschnitten
Wer einreicht

Wer eine ordentliche Steuererklärung einreicht

Schweizer Staatsangehörige, Inhaberinnen und Inhaber einer C-Bewilligung, Liegenschaftsbesitzer und Besserverdienende reichen eine ordentliche Steuererklärung ein - und wer mit B-Bewilligung an der Quelle besteuert wird, kann freiwillig dazu wechseln.

Wird Ihr Lohn an der Quelle besteuert (Quellensteuer), müssen Sie unter Umständen gar keine vollständige Erklärung einreichen - Ihr Arbeitgeber zieht die Steuer jeden Monat ab. Verpflichtet sind Sie hingegen, sobald Ihr Bruttoeinkommen die Quellensteuer-Grenze überschreitet (in den meisten Kantonen rund CHF 120'000, Stand 2025), wenn Sie in der Schweiz eine Liegenschaft besitzen oder erhebliche weitere Einkünfte haben, etwa aus selbstständiger Tätigkeit oder Kapitalerträge über den kantonalen Grenzen.

Schweizer Staatsangehörige, Inhaberinnen und Inhaber einer C-Bewilligung und in gewissen Konstellationen auch Grenzgänger werden ohnehin ordentlich veranlagt. Für alle anderen ist das Einreichen oft freiwillig - und oft lohnenswert.

Denn wer an der Quelle besteuert wird, kann in die ordentliche Veranlagung wechseln und Abzüge geltend machen, die der Quellensteuertarif nicht kennt (Säule 3a, Einkäufe, hohe Pendler- oder Kinderbetreuungskosten, grosse Arztrechnungen). Wie die beiden Systeme zusammenspielen, lesen Sie unter Quellensteuer.

Umfang

Was Sie deklarieren

Eine ordentliche Steuererklärung erfasst Ihr weltweites Einkommen und Vermögen, wobei ausländische Werte eher Ihren Steuersatz beeinflussen, als dass sie immer doppelt besteuert würden.

Zum Einkommen gehören Ihr Schweizer Lohn, allfällige Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen (einschliesslich des Eigenmietwerts einer Liegenschaft, die Sie besitzen und selbst bewohnen), Renten und Kapitalerträge - Dividenden, Zinsen und ausgewiesene Fondsausschüttungen.

Das Vermögen umfasst Bankguthaben, steuerbare Wertschriften, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Liegenschaften und sogar Fahrzeuge. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die das Vermögen noch besteuern - die Sätze sind moderat, doch die Berechnung erfasst fast jeden Vermögenswert.

Ausländische Liegenschaften und Konten werden ebenfalls deklariert. In der Schweiz werden sie in der Regel kein zweites Mal besteuert - Doppelbesteuerungsabkommen weisen das primäre Besteuerungsrecht meist dem anderen Land zu -, doch die Schweiz zieht sie zur Bestimmung des Steuersatzes auf Ihr Schweizer Einkommen und Vermögen heran (der sogenannte Progressionsvorbehalt). Nicht deklarierte Auslandwerte sind die mit Abstand häufigste Ursache für böse Überraschungen.

Fristen

Fristen und Ablauf

Die meisten Kantone wollen die Erklärung bis etwa zum 31. März, doch Sie können die Frist erstrecken, meist kostenlos.

Für das Einkommen des Vorjahres setzen die meisten Kantone die Frist auf etwa den 31. März. Fast jeder Kanton lässt eine Fristerstreckung zu - meist online, meist kostenlos - um mehrere Monate. Das ist Routine; es gibt keinen Grund, überhastet einzureichen.

Nach dem Einreichen erhalten Sie eine provisorische Rechnung auf Basis der Erklärung und danach die definitive Veranlagung, sobald das Steueramt alles geprüft hat. Anschliessend zahlen Sie den Restbetrag oder erhalten eine Rückerstattung, in beiden Fällen meist mit einem kleinen Zinsbetrag.

Bewahren Sie Ihre Belege auf - das Steueramt kann sie bei Rückfragen einverlangen und mehrere Jahre zurückgehen. Auch das spricht dafür, mit einer Fachperson einzureichen: Sie archiviert alles, beantwortet Rückfragen und vertritt Sie, falls etwas auftaucht.

Abzüge

Jeden Abzug holen - und es richtig machen

In Ihrer Steuererklärung stecken die Abzüge - Säule 3a, Arbeitsweg, Verpflegung, Weiterbildung, Versicherungsprämien, Kinderbetreuung und mehr.

Abzüge sind der wichtigste Grund, sorgfältig einzureichen. Beiträge in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, Weiterbildung, Versicherungsprämien, Kinderbetreuung und selbst gewisse Krankheitskosten sind abziehbar - und die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton. Das ganze Programm finden Sie unter Steueroptimierung.

Eine gute Fachperson trägt nicht einfach Zahlen ein - sie holt die Abzüge aus Ihren Unterlagen heraus. Genau dort lassen die meisten Menschen Geld liegen. Wir erstellen und reichen Steuererklärungen zum Fixpreis ein; die Details finden Sie im Steuern & Planung Hub.

US-Personen und Grenzgänger haben zusätzlich zur Schweizer Erklärung weitere Meldepflichten - typischerweise ein US-Formular 1040 und FBAR/FATCA-Meldungen oder eine französische, deutsche bzw. italienische Erklärung. Wichtig ist, beide Seiten konsistent einzureichen. Die Einzelheiten finden Sie unter Grenzgänger & US-Personen.

Dokumenten-Checkliste

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Häufig gefragt

Schweizer Steuererklärung - Ihre Fragen, beantwortet

Wer muss in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen?

Schweizer Staatsangehörige, Inhaber einer C-Bewilligung, Liegenschaftsbesitzer und Personen über der Einkommensgrenze der Quellensteuer reichen eine ordentliche Erklärung ein. Wer an der Quelle besteuert wird, kann zudem freiwillig wechseln, um Abzüge geltend zu machen.

Muss ich Einkommen und Vermögen im Ausland deklarieren?

Ja. Eine ordentliche Erklärung erfasst weltweites Einkommen und Vermögen. Ausländische Liegenschaften und Konten werden deklariert und können Ihren Steuersatz beeinflussen, auch wenn Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel eine doppelte Besteuerung verhindern.

Wann läuft die Frist für die Steuererklärung ab?

Die meisten Kantone setzen sie auf etwa den 31. März, doch Sie können eine Fristerstreckung beantragen - oft kostenlos und online -, sodass Sie selten an das ursprüngliche Datum gebunden sind.

Kann ich eine Fristerstreckung erhalten?

Ja. Fast jeder Kanton gewährt eine Erstreckung, meist kostenlos, und für unsere Kundinnen und Kunden erstrecken wir sie automatisch, damit nichts unter Zeitdruck gerät.

Welche Unterlagen brauche ich für die Einreichung?

In der Regel Ihren Lohnausweis, Bescheinigungen zu Säule 3a und Pensionskasse, Bank- und Wertschriftenauszüge, die Prämienbescheinigung der Krankenkasse sowie Belege für allfällige Abzüge. Unsere Checkliste oben deckt das Wichtigste ab.

Soll ich selbst einreichen oder Hilfe holen?

Sie können selbst einreichen, doch eine Fachperson findet Abzüge, die Sie übersehen würden, und übernimmt Einreichung und Frist für Sie - zum Fixpreis. Unsere Preise finden Sie im Steuern & Planung Hub.

Wenn es ans Einreichen geht

Richtig einreichen - und holen, was Ihnen zusteht

Nehmen Sie die Checkliste zur Hand, sammeln Sie Ihre Unterlagen - und wenn Ihnen lieber jemand anderes den Papierkram und die Frist abnimmt, übergeben Sie alles einem unabhängigen, auf Expats spezialisierten Steuerteam.

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