
Das Schweizer Vorsorgesystem für Expats erklärt
Drei Säulen, eine 13. Rente ab 2026 und ein Regelwerk, das im Stillen darüber entscheidet, wie viel von Ihrer Schweizer Karriere Sie beim Wegzug mitnehmen. Hier ist das ganze System in verständlicher Sprache.
12 Min. Lesezeit
Zahlen mit Stand 2025/2026 - Quellen am Ende dieses Artikels.
So funktionieren die drei Säulen
Die Schweiz finanziert das Alter über drei getrennte Systeme: eine staatliche Rente, eine obligatorische berufliche Vorsorge und freiwilliges privates Sparen.
Die 1. Säule ist die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), eine staatliche Rente im Umlageverfahren, finanziert von den heute Erwerbstätigen für die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge nach BVG, ein Kapitaldeckungsverfahren, bei dem Ihr eigenes Kapital in der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers angespart wird. Die 3. Säule ist privat und freiwillig, wobei die Säule 3a - die steuerbegünstigte Form - den grössten Teil der Arbeit leistet.
Die Idee dahinter ist einfach: Die 1. und die 2. Säule zusammen sollen rund 60% Ihres letzten Lohns ersetzen, und die 3. Säule soll die verbleibende Lücke schliessen (BSV). Für Expats mit einer verkürzten Schweizer Karriere hält diese erste Annahme selten stand - weshalb die dritte Säule hier mehr zählt, als die offiziellen Broschüren vermuten lassen.
| Säule | Art | Zweck | Wer ist versichert |
|---|---|---|---|
| 1. Säule - AHV | Staatlich, Umlageverfahren | Deckt den Existenzbedarf | Obligatorisch für alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten |
| 2. Säule - BVG | Beruflich, Kapitaldeckung | Sichert den gewohnten Lebensstandard | Obligatorisch für Angestellte mit über CHF 22'680 Jahreslohn |
| Säule 3a | Privat, freiwillig | Schliesst die Lücke und senkt Ihre Steuern | Alle mit Schweizer Erwerbseinkommen; abzugsfähig bis CHF 7'258 (2026) |
Die 1. Säule (AHV) im Jahr 2026
Eine volle AHV-Rente setzt 44 Beitragsjahre voraus und beträgt 2026 zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Monat, dazu kommt neu eine 13. Zahlung.
Die Beitragsjahre laufen vom Jahr, in dem Sie 21 werden, bis zum Referenzalter von 65 - eine volle Karriere umfasst also 44 Jahre. Mit allen 44 Jahren beträgt die Monatsrente mindestens CHF 1'260. Das Maximum von CHF 2'520 pro Monat setzt eine lückenlose Beitragsdauer und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90'720 über die gesamte Karriere voraus (AHV/IV, Zahlen 2026).
Ehepaare werden als Einheit behandelt und auf 150% des Maximums plafoniert: Ein Paar mit zwei starken Karrieren erhält zusammen höchstens CHF 3'780 pro Monat statt zweier voller Renten. Diese sogenannte Plafonierung überrascht viele Expat-Paare mit zwei Einkommen und ist einer der Gründe, weshalb die 2. Säule und die Säule 3a für sie stärker ins Gewicht fallen.
Die wichtigste Neuerung für 2026 ist die 13. AHV-Rente. Im März 2024 vom Stimmvolk angenommen, wird sie ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt, mit der ersten Auszahlung im Dezember 2026, und entspricht rund 8.3% mehr auf dem Jahresbetrag. Daneben hat die Reform AHV 21 das Referenzalter für Männer und Frauen bei 65 angeglichen; bei den Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1964 steigt es zwischen 2025 und 2028 schrittweise an.

Was Expats tatsächlich aus der AHV erhalten
AHV-Renten sind strikt anteilig: Jedes fehlende Beitragsjahr kostet Sie rund 2.3% der Rente, die Sie sonst erreicht hätten.
Die Rechnung ist unerbittlich, aber transparent. Jedes Jahr zählt rund 1/44 eines vollen Anspruchs; zehn Schweizer Beitragsjahre ergeben also etwa 10/44, rund 23% der Rente, die Ihr Einkommensniveau über eine volle Karriere gerechtfertigt hätte (indikativ). Für einen Schweizer Rentenanspruch überhaupt brauchen Sie mindestens ein volles Beitragsjahr.
Die Schweiz koordiniert ihre Sozialversicherungen mit der EU/EFTA und hat bilaterale Abkommen mit rund 30 weiteren Ländern. Dabei zahlt jedes Land seine eigene anteilige Rente für seine eigenen Jahre, und Schweizer Renten werden Staatsangehörigen von Abkommensstaaten ins Ausland ausbezahlt (ch.ch). Angehörige von Staaten ohne Abkommen, die die Schweiz endgültig verlassen, können stattdessen eine zinslose Rückvergütung ihrer AHV-Beiträge beantragen - eine Rückgabe des Geldes, keine Rente.
Lücken in Ihrem Konto lassen sich schliessen, aber nur innerhalb eines Fensters von fünf Jahren. Deshalb ist der Individuelle Kontoauszug das nützlichste Dokument der Schweizer Vorsorgeplanung: Ein mit 62 entdecktes fehlendes Jahr ist endgültig, ein mit 34 entdecktes lässt sich meist noch beheben.
Die Parameter der 2. Säule (BVG)
Ihre berufliche Vorsorge versichert nur den Lohnteil oberhalb des Koordinationsabzugs - und dieser Teil wird mit 6.8% in eine Rente umgewandelt.
Das BVG-Obligatorium beginnt, sobald Ihr Jahreslohn CHF 22'680 übersteigt. Von diesem Lohn wird der Koordinationsabzug von CHF 26'460 abgezogen, was den versicherten oder koordinierten Lohn ergibt; das Obligatorium deckt diesen bis zu einem Lohn von CHF 90'720 (BVG-Eckwerte, 2026). Viele Arbeitgeber versichern mehr als das gesetzliche Minimum in einem überobligatorischen Teil mit eigenem, meist tieferem Umwandlungssatz.
Ihr Kapital wächst über altersabhängige Altersgutschriften auf dem koordinierten Lohn: 7% von 25-34, 10% von 35-44, 15% von 45-54 und 18% von 55-65. Das obligatorische Guthaben wird garantiert mit einem Mindestzinssatz von 1.25% verzinst, den der Bundesrat für 2026 unverändert gelassen hat. Bei der Pensionierung wird das obligatorische Kapital zum Mindestumwandlungssatz von 6.8% umgewandelt: Aus CHF 100'000 Kapital werden so CHF 6'800 Jahresrente auf Lebenszeit. Unser Guide zur 2. Säule zeigt, wie stark sich die Kassen in der Praxis unterscheiden.
Für Expats zählen zwei Hebel. Freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar und gehören für Gutverdienende zu den wirksamsten Schweizer Steuerinstrumenten - siehe Steueroptimierung. Und wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder das Land verlassen, wandert das Kapital auf ein Freizügigkeitskonto. Der obligatorische Teil kann in der Regel nur bar bezogen werden, wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehen; bei einem Umzug innerhalb der EU/EFTA bleibt er bis zum Rentenalter gesperrt.
Die Säule 3a im Jahr 2026
Mit der Säule 3a können Sie 2026 bis zu CHF 7'258 vom steuerbaren Einkommen abziehen - und sie ist die einzige Säule, die vollständig in Ihrer Hand liegt.
Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, beträgt das Maximum 2026 CHF 7'258. Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen 20% des Nettoerwerbseinkommens bis maximal CHF 36'288 einzahlen (BSV, 2026). Der ganze Betrag ist im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was bei einem üblichen Grenzsteuersatz aus einem Maximalbeitrag mehrere tausend Franken Steuerersparnis macht.
Ab 2026 werden zudem nachträgliche Einkäufe für verpasste Jahre möglich, rückwirkend ab 2025 und an Bedingungen geknüpft (indikativ - beachten Sie die definitiven Ausführungsbestimmungen). Für Expats, die mitten in der Karriere ankommen, ist das wirklich nützlich: Ein Jahr, das Ihnen während des Ankommens entgangen ist, muss nicht mehr endgültig verloren sein.
Weil die Säule 3a zugleich Anlagekonto und Steuerinstrument ist, zählt die Anlageform ebenso sehr wie die Frage, ob überhaupt einbezahlt wird. Unser Guide zur Säule 3a behandelt Wertschriftenlösungen, gestaffelte Konten zur Verteilung der Kapitalbezugssteuer und was mit dem Geld passiert, wenn Sie die Schweiz verlassen.

Wo die Reformen stehen
Das Stimmvolk hat die Pensionskassenreform 2024 abgelehnt und eine 13. AHV-Rente angenommen: Die Parameter, mit denen Sie heute planen, sind stabil - die Finanzierungsfrage bleibt offen.
Die BVG-Reform der beruflichen Vorsorge wurde im September 2024 abgelehnt, mit rund 67% Nein. Sie hätte den Mindestumwandlungssatz gesenkt und den Koordinationsabzug neu gestaltet. Weil sie scheiterte, bleiben der Umwandlungssatz von 6.8% und die heutigen Parameter in Kraft - gute Nachrichten für alle, die bald pensioniert werden, und eine anhaltende strukturelle Belastung für Pensionskassen, die Kapital zu einem Satz umwandeln, den ihre Renditen nicht vollständig tragen.
Die im März 2024 angenommene 13. AHV-Rente wird ab 2026 ausbezahlt, doch über die Finanzierung wird im Parlament noch debattiert - Mehrwertsteuererhöhungen und Lohnbeiträge liegen beide auf dem Tisch. Parallel dazu führt AHV 21 die schrittweise Einführung des Referenzalters 65 für Frauen bis 2028 fort.
Für die Planung heisst das: Behandeln Sie die Zahlen für 2026 als verlässlich, Umwandlungssätze und Beitragshöhen in zehn Jahren als unsicher - und bauen Sie Ihre eigene dritte Säule auf, statt sich auf politische Ergebnisse zu verlassen.
Was Expats tun sollten
Vier Schritte holen fast den gesamten verfügbaren Nutzen heraus.
- Bestellen Sie Ihren Individuellen Kontoauszug der AHV. Er ist bei Ihrer Ausgleichskasse kostenlos und zeigt jedes erfasste Beitragsjahr. Prüfen Sie ihn auf Lücken, solange das Fünfjahresfenster für Nachzahlungen offen ist.
- Zahlen Sie jedes Jahr das Maximum in die Säule 3a ein. CHF 7'258 im Jahr 2026, angelegt statt auf dem Konto liegen gelassen, und idealerweise auf gestaffelte Konten verteilt.
- Prüfen Sie einen Einkauf in die Pensionskasse. Ihr Pensionskassenausweis zeigt Ihr Einkaufspotenzial. Verteilen Sie Einkäufe über mehrere Jahre, um den Abzug zu maximieren, und beachten Sie die Dreijahresfrist vor jedem Kapitalbezug.
- Erfassen Sie Ihre anteiligen Ansprüche über alle Länder hinweg. Schweizer Jahre, Jahre im Heimatland und allfällige Drittstaaten zahlen je separat. Rechnen Sie das Gesamtbild aus, bevor Sie eine Lücke - oder eine ausreichende Vorsorge - annehmen. Beginnen Sie mit der Finanz-Checkliste.
Häufige Fragen zur Schweizer Altersvorsorge
Wie viele Jahre brauche ich für eine volle AHV-Rente?
Was passiert mit meiner Schweizer Rente, wenn ich die Schweiz verlasse?
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2026?
Wie viel darf ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Ändert sich der Umwandlungssatz der 2. Säule?
Zählen meine Beitragsjahre im Heimatland für die Schweizer Rente?
Quellen
- BSV - Bundesamt für Sozialversicherungen, Altersvorsorge
- Informationsstelle AHV/IV - Merkblätter und Rentenzahlen
- ch.ch - AHV-Rente im Ausland
- Bundesrat - Entscheid zum BVG-Mindestzinssatz 2026
- Übersicht der BVG-Eckwerte
Als indikativ bezeichnete Zahlen sind Schätzungen und stellen keine formelle Steuer- oder Anlageberatung dar.
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