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Wegzug aus der Schweiz: Was mit Ihrem Geld passiert

Pensionskasse, Säule 3a, AHV-Beiträge und Bankkonten folgen beim Wegzug alle unterschiedlichen Regeln - und das Zielland entscheidet über die meisten davon. Hier ist das ganze Bild, der Reihe nach.

12 Min. Lesezeit

Zahlen mit Stand 2025/2026 - Quellen am Ende dieses Artikels.

01 - 2. Säule

Die 2. Säule beim definitiven Wegzug

Ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben bar beziehen können, hängt fast ausschliesslich davon ab, wohin Sie ziehen und ob Sie dort obligatorisch versichert sind.

Ziehen Sie in ein EU- oder EFTA-Land und sind dort der obligatorischen staatlichen Rentenversicherung unterstellt, verbietet das Schweizer Recht die volle Barauszahlung. Nur der überobligatorische Teil kann ausbezahlt werden. Der obligatorische BVG-Teil muss in der Schweiz auf einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice bleiben und kann frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter von 65 bezogen werden, also ab rund 60 (Stiftung Auffangeinrichtung BVG).

Ziehen Sie ausserhalb der EU/EFTA - nach Grossbritannien, in die USA, nach Singapur, Dubai oder anderswohin -, ist bei definitivem Wegzug eine volle Barauszahlung möglich. Dasselbe gilt, wenn Sie in ein EU-/EFTA-Land ziehen, dort aber nicht obligatorisch versichert sind, etwa weil Sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Die Aufteilung zwischen obligatorischem und überobligatorischem Kapital steht auf Ihrem Pensionskassenausweis. Verlangen Sie einen aktuellen Ausweis, bevor Sie kündigen: Gutverdienende in grosszügigen Kassen haben oft einen grossen überobligatorischen Anteil, was den zugänglichen Betrag deutlich verändert. Wer einen US-Bezug hat, sollte zudem unseren Guide für US-Personen lesen, bevor er etwas bezieht.

02 - Steuern

Steuern auf die Kapitalleistung

Nach der Abmeldung wird die Kapitalleistung dort besteuert, wo die Stiftung domiziliert ist, nicht wo Sie gewohnt haben - und das ist bares Geld wert.

Die Schweizer Quellensteuer auf einer Kapitalleistung der Vorsorge an eine Person mit Wohnsitz im Ausland wird zum Satz des Kantons erhoben, in dem die Freizügigkeits- oder Säule-3a-Stiftung ihren Sitz hat. Ihr früherer Wohnkanton spielt keine Rolle. Am günstigsten ist Schwyz, mit maximal rund 4.8% (indikativ) - genau deshalb sind dort so viele Freizügigkeitsstiftungen domiziliert (finpension; swissinfo.ch).

Die praktische Folge: Ihre Freizügigkeitsleistung vor dem Bezug zu einer Stiftung in einem steuergünstigen Kanton zu übertragen, kann bei einer sechsstelligen Auszahlung einen erheblichen Anteil sparen. Der Übertrag selbst ist steuerfrei; es ist schlicht ein Wechsel zwischen Stiftungen. Machen Sie ihn deutlich vor dem Bezug, nicht in derselben Woche.

Zweiter Hebel: Die Steuer ist oft rückforderbar. Weist ein Doppelbesteuerungsabkommen Ihrem neuen Wohnsitzstaat das Recht zu, die Kapitalleistung zu besteuern - wie bei Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und den meisten EU-Staaten -, können Sie die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer beantragen, in der Regel innert rund drei Jahren, sobald Sie nachweisen, dass die Auszahlung zu Hause deklariert wurde. Das nützt nur, wenn die ausländische Steuer tiefer ist - rechnen Sie also zuerst beide Varianten durch. Für das grössere Planungsbild siehe Steueroptimierung.

Lächelndes Paar packt Kisten und Pflanzen in einer hellen Schweizer Wohnung
Auszug aus einer Schweizer Wohnung: rechtzeitig kündigen und den Umzug um die Auszahlungstermine herum planen.
03 - Säule 3a

Säule 3a: immer beziehbar

Die Säule 3a ist der einfache Teil: Bei definitivem Wegzug können Sie sie vollständig beziehen, egal wohin es geht.

Die EU-/EFTA-Einschränkung, die das obligatorische Kapital der 2. Säule sperrt, gilt für die Säule 3a nicht. Der definitive Wegzug aus der Schweiz ist ein anerkannter Vorbezugsgrund, das gesamte Guthaben kann also ebenso an eine deutsche, französische, britische oder singapurische Adresse ausbezahlt werden (finpension).

Der Zeitpunkt verändert allerdings die Steuer. Beziehen Sie vor der Abmeldung, wird die Auszahlung zu den reduzierten Kapitalbezugssätzen Ihrer Schweizer Wohngemeinde besteuert. Beziehen Sie nach der Abmeldung, fällt die Quellensteuer am Sitzkanton der Stiftung an, mit dem oben beschriebenen Rückforderungsmechanismus. Keine der beiden Varianten ist generell besser: Eine steuergünstige Gemeinde kann die Quellensteuer-Variante schlagen, eine steuerlich teure Gemeinde meist nicht.

Der Papierkram ist bei allen Anbietern gleich: die Abmeldebestätigung Ihrer Gemeinde, ein Nachweis Ihrer neuen Adresse im Ausland, eine Ausweiskopie und das unterzeichnete Auszahlungsformular, teilweise mit beglaubigter Unterschrift. Rechnen Sie mit rund vier bis acht Wochen bis zum Geldeingang. Details zu Kontotypen und Staffelung finden Sie in unserem Guide zur Säule 3a.

04 - 1. Säule

AHV: Rückvergütung oder Rente im Ausland

Die meisten wegziehenden Expats sehen ihre AHV-Beiträge nie wieder als Bargeld - sie sehen sie später als Rente auf einem ausländischen Bankkonto.

EU-/EFTA-Angehörige und Angehörige von Staaten mit einem Schweizer Sozialversicherungsabkommen können keine Rückvergütung verlangen. Ihre Beiträge bleiben im System, und die Schweiz zahlt nach den Koordinationsregeln ab Referenzalter eine anteilige AHV-Rente ins Ausland (ch.ch). Das ist kein Verlust, sondern nur ein Aufschub: Der Anspruch überlebt den Wegzug, auch wenn Sie nie zurückkehren.

Angehörige von Nicht-Vertragsstaaten - unter anderem Indien, Brasilien, Südafrika und mit Einschränkungen China - können stattdessen die Rückvergütung der AHV-Altersbeiträge verlangen. Rückvergütet werden sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil der Altersbeiträge, zusammen rund 8.7% des Bruttolohns (indikativ). Der Antrag geht an die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf und setzt voraus, dass mindestens ein volles Jahr Beiträge geleistet wurden und dass Sie definitiv zusammen mit Ehepartner und Kindern wegziehen.

Rückvergütung oder Rente ist keine freie Wahl: Sie ergibt sich aus Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Abkommensnetz. Eine Rückvergütung löscht zudem den künftigen Rentenanspruch - wer eine lange Schweizer Karriere hinter sich hat, fährt mit der Rente oft besser als mit dem Bargeld, selbst wo eine Rückvergütung möglich wäre.

05 - Administration

Abmeldung und letzte Steuererklärung

Die Abmeldebestätigung ist der Schlüssel, der alles andere öffnet - holen Sie sie deshalb früh.

Sie melden sich bei Ihrer Gemeinde ab (Abmeldung), in der Regel möglich ab rund 30 Tagen vor der Abreise. Die Bestätigung, die Sie erhalten, verlangen Vorsorgeeinrichtungen, 3a-Anbieter und Versicherer. Ohne sie bewegt sich nichts.

Als Nächstes folgt die Steuer. Sie reichen eine letzte unterjährige Steuererklärung für die Zeit bis zu Ihrem Abreisedatum ein, wobei die Vermögenssteuer pro rata für die Monate mit Wohnsitz erhoben wird. Nach dem Wegzug bleiben nur noch Vermögenswerte mit Schweizer Belegenheit - meist Liegenschaften - in der Schweiz steuerbar.

Die obligatorische Krankenversicherung muss mit der Abmeldebestätigung gekündigt werden; ein blosser Brief wird von den Kassen nicht akzeptiert. Bereits bezahlte Prämien für die Zeit nach der Abreise werden zurückerstattet. Arbeiten Sie unsere Checkliste zum Wegzug aus der Schweiz durch, damit in den letzten Wochen nichts vergessen geht - dann bleibt selten Zeit, eine Lücke noch zu entdecken.

Hand stempelt ein Dokument auf einem Klemmbrett am Schalter einer Gemeindeverwaltung
Abmeldung bei der Gemeinde: Die Bestätigung schaltet die Vorsorgeauszahlungen frei.
06 - Banking

Bankkonten und Anlagen

Ein Schweizer Konto können Sie als im Ausland wohnhafte Person meist behalten - und das lohnt sich oft.

Die meisten Schweizer Banken lassen bestehende Kundinnen und Kunden ihre Konten nach der Auswanderung behalten, was praktisch ist: Renten- und Freizügigkeitsauszahlungen, ein letzter Lohn oder eine Steuerrückerstattung brauchen weiterhin ein Schweizer Ziel. Lassen Sie mindestens ein Konto offen, bis jede Schweizer Zahlung eingetroffen ist.

Rechnen Sie aber mit Bedingungen. Banken erheben häufig Gebühren für Kundschaft mit Wohnsitz im Ausland, schränken Anlage- und Hypothekardienstleistungen ein oder verlangen Mindestguthaben, und je nach Zielland verzichten manche ganz auf die Beziehung. Besonders streng sind die Regeln für Personen mit Wohnsitz in den USA.

Was auch immer Sie tun: Melden Sie der Bank Ihren Wegzug und Ihre neue Adresse. Eine veraltete Adresse löst Compliance-Sperren genau dann aus, wenn Sie das Konto brauchen, und Korrespondenz zu einem gesperrten Freizügigkeitskonto erreicht Sie unter Umständen jahrelang nicht.

07 - Übersicht

Was Sie mitnehmen können

Eine Tabelle, zwei Zielrichtungen: Die EU-/EFTA-Grenze entscheidet über das meiste.

Was Sie beim Wegzug aus der Schweiz mitnehmen können, nach Zielland
VermögenswertWegzug in die EU/EFTAWegzug ausserhalb der EU/EFTA
2. Säule - obligatorischer Teil (BVG)Auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto gesperrt bis rund 60, wenn Sie im neuen Land obligatorisch versichert sindVolle Barauszahlung bei definitivem Wegzug möglich
2. Säule - überobligatorischer TeilBarauszahlung möglichBarauszahlung möglich
Säule 3aVollständiger Bezug möglichVollständiger Bezug möglich
AHV-Beiträge (1. Säule)Keine Rückvergütung; anteilige AHV-Rente wird ab Referenzalter ins Ausland gezahltRückvergütung der Altersbeiträge nur für Angehörige von Nicht-Abkommensstaaten
Bank- und WertschriftenkontenMeist behaltbar, Gebühren für Auslandwohnsitz oder Servicebeschränkungen möglichMeist behaltbar, aber häufiger eingeschränkt oder gekündigt

Alle Angaben setzen einen definitiven Wegzug mit ordentlicher Abmeldung voraus. Steuersätze und Auszahlungsbedingungen sind indikativ und variieren je nach Stiftung, Kanton und Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem neuen Land - klären Sie Ihren eigenen Fall ab, bevor Sie sich auf einen Bezug festlegen, den Sie nicht rückgängig machen können.

FAQ

Häufige Fragen zum Wegzug aus der Schweiz

Kann ich mein Pensionskassenguthaben beim Wegzug aus der Schweiz beziehen?
Das hängt vom Zielland ab. Ziehen Sie in ein EU-/EFTA-Land und sind dort der obligatorischen staatlichen Rentenversicherung unterstellt, kann nur der überobligatorische Teil bar ausbezahlt werden; der obligatorische BVG-Teil muss auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto bleiben und ist frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter von 65 beziehbar, also ab rund 60. Ziehen Sie ausserhalb der EU/EFTA oder in ein EU-/EFTA-Land ohne dortige Versicherungspflicht, kann der gesamte Betrag bezogen werden.
Wie viel Steuern zahle ich auf eine Kapitalauszahlung nach dem Wegzug?
Nach der Abmeldung wird die Auszahlung an der Quelle zum Satz des Kantons besteuert, in dem die Freizügigkeits- oder Säule-3a-Stiftung ihren Sitz hat, nicht Ihres früheren Wohnorts. Am günstigsten ist Schwyz mit maximal rund 4.8% (indikativ), weshalb dort viele Stiftungen domiziliert sind. Weist ein Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht Ihrem neuen Wohnsitzstaat zu, können Sie die Schweizer Quellensteuer in der Regel innert rund drei Jahren zurückfordern.
Kann ich meine Säule 3a bei der Auswanderung beziehen?
Ja. Die Säule 3a kann bei definitivem Wegzug immer vollständig bezogen werden, unabhängig vom Zielland - die EU-/EFTA-Einschränkung der 2. Säule gilt hier nicht. Beziehen Sie vor der Abmeldung, wird zum reduzierten Kapitalsteuersatz Ihrer Schweizer Gemeinde besteuert; beziehen Sie nach der Abmeldung, fällt die Quellensteuer am Sitzkanton der Stiftung an.
Bekomme ich meine AHV-Beiträge zurück?
Nur wenn Sie Angehörige oder Angehöriger eines Staates ohne Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz sind, etwa Indien, Brasilien oder Südafrika. Dann können Sie die Rückvergütung der Altersbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, rund 8.7% des Bruttolohns, indikativ) bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf beantragen, sofern Sie mindestens ein volles Jahr Beiträge geleistet haben und definitiv zusammen mit Ehepartner und Kindern wegziehen. EU-/EFTA-Angehörige und Angehörige von Abkommensstaaten erhalten keine Rückvergütung; ihre Beiträge bleiben im System und die AHV-Rente wird ab Referenzalter ins Ausland ausbezahlt.
Welche Unterlagen verlangen die Stiftungen?
In der Regel die Abmeldebestätigung Ihrer Gemeinde, einen Nachweis Ihrer neuen Adresse im Ausland, eine Ausweiskopie und das unterzeichnete Auszahlungsformular, teilweise mit beglaubigter Unterschrift. Die Auszahlung dauert bei vollständigem Dossier meist rund vier bis acht Wochen.
Kann ich mein Schweizer Bankkonto nach dem Wegzug behalten?
Meistens ja, und für den Empfang von Vorsorgeauszahlungen ist das oft praktisch. Banken erheben allerdings häufig Gebühren für Kundschaft mit Wohnsitz im Ausland, schränken Anlagedienstleistungen ein oder verzichten je nach neuem Wohnsitzland ganz auf die Beziehung. Melden Sie der Bank Ihren Wegzug und Ihre neue Adresse, statt die alte hinterlegt zu lassen.

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