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Krankenkasse · Kasse wechseln

So wechseln Sie die Schweizer Krankenkasse (ohne Deckungslücke)

Der Wechsel der Grundversicherung ist Ihr gutes Recht - und der einfachste Weg, nicht länger zu viel für identische Leistungen zu bezahlen. Die wichtigste Frist ist der 30. November. So wechseln Sie sauber, mit einer Schritt-für-Schritt-Checkliste.

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Ihre Rechte

Ihr Recht auf den Wechsel

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann die Grundversicherung mindestens einmal pro Jahr wechseln, und die neue Kasse muss Sie aufnehmen.

Die Schweizer Grundversicherung ist so reguliert, dass der Wettbewerb über Preis und Service läuft, nicht über die Auswahl der Versicherten. Jede in Ihrem Kanton zugelassene Kasse muss jede Person in die Grundversicherung aufnehmen - unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Beruf oder Krankengeschichte. Es gibt keine Gesundheitsfragen, keine Wartefristen und keine Möglichkeit, abgelehnt zu werden.

Weil der Leistungskatalog vom Bundesgesetz festgelegt ist, ändert ein Wechsel zwischen den Kassen nichts an Ihrem medizinischen Schutz. Sie behalten exakt dieselben Rechte auf Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte und Rückerstattung. In der richtigen Reihenfolge durchgeführt, ist ein Wechsel völlig nahtlos - keine Lücke, kein Papierkram mit Ihrem Arzt, keine erneute Gesundheitsprüfung.

Das Einzige, was nicht garantiert ist, ist die Zusatzversicherung (VVG). Diese Policen unterliegen einer Gesundheitsprüfung und bleiben bei der Kasse, die sie ausgestellt hat. Behandeln Sie sie separat - siehe unten.

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Illustratives Bild · Prüfen Ihrer Schweizer Krankenkassenpolice
Timing

Die Fristen, die zählen

Die Standardregel ist einfach: Kündigen Sie bis am 30. November, und Ihr neuer Schutz beginnt am 1. Januar.

Ihre schriftliche Kündigung muss bis am 30. November bei Ihrer aktuellen Kasse eintreffen - nicht erst am 30. abgeschickt werden. Deshalb sendet sie praktisch jeder per Einschreiben, behält die Quittung und erledigt es spätestens Mitte November. Verpassen Sie dieses Datum, sind Sie ein weiteres Kalenderjahr gebunden.

Kündigt Ihre Kasse für das kommende Jahr eine Prämienerhöhung an, erhalten Sie in der Regel ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit kürzerer Frist. Das Schreiben der Kasse muss auf dieses Recht hinweisen; in der Praxis haben Sie nach der Ankündigung bis etwa Ende November Zeit, um per 1. Januar zu wechseln - selbst wenn Sie sonst gebunden wären.

Es gibt auch ein Fenster unter dem Jahr: Wer die Mindestfranchise (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder) und das Standardmodell (freie Arztwahl) hat, kann per 30. Juni wechseln, mit Kündigung bis Ende März. In allen anderen Fällen planen Sie mit der Frist Ende November.

Vorgehen

So wechseln Sie, Schritt für Schritt

Lassen Sie sich immer zuerst von der neuen Kasse aufnehmen, bevor Sie die alte kündigen.

  1. Vergleichen Sie für Ihre Postleitzahl. Die Prämien variieren je nach Kanton und Prämienregion, rechnen Sie also dort, wo Sie tatsächlich wohnen - Prämien vergleichen. Nehmen Sie die besten zwei bis drei Optionen in die engere Auswahl.
  2. Beantragen Sie bei der neuen Kasse die Grundversicherung mit Beginn am 1. Januar. Geben Sie Postleitzahl, Geburtsdatum, gewählte Franchise, Unfalldeckung und Versicherungsmodell an. Weil die Aufnahme garantiert ist, ist das eine Formalität.
  3. Warten Sie auf die schriftliche Aufnahmebestätigung. Erst wenn Sie sie in den Händen halten, senden Sie eine eingeschriebene Kündigung an Ihre alte Kasse, sodass sie bis am 30. November eintrifft. Geben Sie Ihre Versichertennummer und das Enddatum (31. Dezember) an.
  4. Lassen Sie eine allfällige Zusatzversicherung separat und unangetastet, ausser Sie haben bereits einen bestätigten Ersatz. Zusatzversicherungen unterliegen einer Gesundheitsprüfung und ziehen nicht automatisch mit Ihrer Grundversicherung mit.
  5. Prüfen Sie, dass die Daten exakt aufeinanderpassen. Der alte Schutz endet am 31. Dezember, der neue beginnt am 1. Januar - keine Überschneidung, keine Lücke. Legen Sie beide Schreiben zusammen ab.
Interaktive Checkliste

Haken Sie Ihren Wechsel ab, Schritt für Schritt

Arbeiten Sie die fünf Schritte der Reihe nach durch. Behalten Sie die Schlüsseldaten im Blick.

Ihre Wechsel-Checkliste
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Aufgepasst

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Die meisten Probleme beim Wechsel entstehen, weil in der falschen Reihenfolge oder die falsche Police gekündigt wird.

  • Die alte Police kündigen, bevor die neue Kasse Sie aufgenommen hat. Auch wenn die Aufnahme garantiert ist: Warten Sie auf die schriftliche Bestätigung. Verzögert ein administratives Problem die neue Police und ist die alte bereits gekündigt, droht Ihnen Ärger mit der Verwaltung genau im falschen Moment.
  • Die Frist für das Einschreiben verpassen. «Poststempel 30. November» ist nicht die Regel - die Kündigung muss bis dann eintreffen. Senden Sie sie deutlich vor der letzten Novemberwoche und behalten Sie den Sendungsnachweis.
  • Versehentlich die gesundheitsgeprüfte Zusatzversicherung kündigen. Zusatzpolicen sind separate Verträge. Kündigen Sie und stellen später erneut einen Antrag, durchlaufen Sie wieder eine Gesundheitsprüfung und können für inzwischen aufgetretene Leiden abgelehnt oder ausgeschlossen werden.
  • Vergessen, die Unfalldeckung zu regeln. Sind Sie 8+ Stunden pro Woche bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt, deckt das UVG Unfälle ab, und Sie können den Unfall aus der Grundversicherung ausschliessen. Wenn nicht - Studierende, Freelancer, nicht erwerbstätige Ehepartner - behalten Sie die Unfalldeckung beim Wechsel bei.
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Für wen ist das?

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Häufig gefragt

Ihre Fragen zum Wechsel, beantwortet

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Für die meisten gilt die Frist vom 30. November, mit neuem Schutz ab 1. Januar. Erhöht Ihre Kasse die Prämie, erhalten Sie in der Regel ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit kürzerer Frist.

Kann mich eine neue Kasse ablehnen?

Nicht bei der Grundversicherung. Die Aufnahme ist garantiert, und nach Ihrer Gesundheit wird nie gefragt. Nur die Zusatzversicherung kann verweigert werden.

Entsteht eine Lücke in meinem Versicherungsschutz?

Nein, wenn Sie in der richtigen Reihenfolge vorgehen. Holen Sie zuerst die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse ein; Ihr neuer Schutz beginnt dann exakt dort, wo der alte endet.

Soll ich auch meine Zusatzversicherung kündigen?

Meist nicht. Halten Sie sie separat. Weil die Zusatzversicherung einer Gesundheitsprüfung unterliegt, verschieben Sie sie erst, wenn die Ersatzdeckung bestätigt ist - sonst erhalten Sie sie womöglich nicht zu denselben Bedingungen zurück.

Wie kündige ich konkret?

Senden Sie eine eingeschriebene Kündigung an Ihre aktuelle Kasse, sodass sie bis zur Frist eintrifft - aber erst, nachdem die neue Kasse Sie aufgenommen hat.

Kann ich mitten im Jahr wechseln?

Manchmal. Wenn Sie die Mindestfranchise und das Standardmodell haben, können Sie mit Kündigung bis Ende März per 30. Juni wechseln, und eine Prämienerhöhung löst ein besonderes Kündigungsrecht aus.

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