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Ruhestand in der Schweiz als Expat

Ob Sie eine Schweizer Karriere ausklingen lassen oder für den Ruhestand hierher ziehen: Die Entscheidungen im Jahr vor und nach dem Erwerbsende prägen die nächsten 20-30 Jahre an Einkommen, Steuern und Gesundheitskosten. Wir helfen Ihnen, sie bewusst zu treffen.

Unabhängig Unverbindlich In der Schweiz reguliert
Kurz gesagt

Nicht erwerbstätige Expats erhalten in der Regel eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung, wenn sie ausreichende finanzielle Mittel (keine Sozialhilfeabhängigkeit) und eine angemessene Krankenversicherung nachweisen können; für Nicht-EU-Bürger gelten zusätzliche Bedingungen (typischerweise Alter 55+ und nachgewiesene Bindungen zur Schweiz). Einmal ansässig, sind AHV, Pensionskasse und ausländische Renteneinkommen grundsätzlich in der Schweiz steuerbar (mit Abkommensentlastung), das Pensionskassenkapital kann meist als Rente, als Kapital oder gemischt bezogen werden, und vermögende nicht erwerbstätige Ausländer können in rund zwei Dritteln der Kantone die Pauschalbesteuerung nach Lebensaufwand beantragen. Das KVG ist für Einwohner obligatorisch, und die Erbschaftsregeln unterscheiden sich je Kanton - der Bund selbst erhebt keine Erbschaftssteuer auf direkte Nachkommen.

Was auf Sie zukommt

Was Rentner in der Schweiz klären müssen

  1. 01

    Bewilligung für Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit

    EU/EFTA-Staatsangehörige können sich in der Regel mit Nachweis ausreichender Mittel und Krankenversicherung niederlassen. Nicht-EU-Bürger (typischerweise 55+) müssen Bindungen zur Schweiz nachweisen und brauchen unter Umständen eine kantonale Genehmigung. Der gewählte Kanton zählt - Regeln und Bereitschaft variieren.

  2. 02

    Kapital oder Rente aus der Pensionskasse

    Eine Rente gibt ein garantiertes Einkommen auf Lebenszeit, nur bescheiden indexiert. Ein Kapitalbezug gibt Flexibilität, Vererbbarkeit und potenziell höheres Langfristeinkommen - aber die volle Verantwortung für Anlage und Langlebigkeit. Viele Rentner wählen eine Mischung; die Entscheidung ist praktisch unumkehrbar.

  3. 03

    Besteuerung von Renten und ausländischem Einkommen

    AHV- und Pensionskassenrenten werden als Einkommen besteuert; Kapitalbezüge einmalig zu einem separaten Vorzugstarif (je nach Kanton unterschiedlich). Ausländische Renten sind typischerweise in der Schweiz steuerbar, mit Entlastung durch Doppelbesteuerungsabkommen; einzelne Kategorien (z. B. US Social Security) folgen spezifischen Abkommensregeln.

  4. 04

    Pauschalbesteuerung nach Lebensaufwand

    Vermögende nicht erwerbstätige Ausländer, die in den letzten 10 Jahren nicht in der Schweiz ansässig waren, können in vielen Kantonen die Pauschalbesteuerung beantragen (namentlich VD, VS, TI; GE wendet strengere Regeln an, ZH und andere haben sie abgeschafft). Bemessungsgrundlage ist der jährliche Lebensaufwand (mit kantonalen Minima), nicht das weltweite Einkommen.

  5. 05

    Krankenkasse im Alter

    Das KVG ist obligatorisch, und die Prämien steigen mit Alter und Kanton. Zusatzversicherungen (halbprivat/privat, Zahn, Komplementärmedizin) unterliegen einer Gesundheitsprüfung - der richtige Zeitpunkt für den Abschluss ist vor der Pensionierung, nicht nach einer Diagnose.

  6. 06

    Vermögensverzehr und Währung

    Einkommen in CHF aus einem Mehrwährungsportfolio zu beziehen braucht einen klaren Plan: Liquiditätspuffer, Renditereihenfolge-Risiko, Währungsabsicherung und eine regelbasierte Entnahmequote. Ein Ruhestandsportfolio wird anders gebaut als ein Aufbauportfolio.

  7. 07

    Nachlass- und Erbschaftsgrundlagen

    Der Bund besteuert Erbschaften an direkte Nachkommen und Ehegatten nicht, aber die Kantone (und in einzelnen Fällen die Lex Koller) kennen eigene Steuern und Regeln - mit grossen Unterschieden. Erben im Ausland werfen zusätzliche Fragen auf, welches Landesrecht und welche Steuer gilt (EU-Erbrechtsverordnung, Abkommensentlastung).

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Stellen Sie Ihre Frage zum Schweizer Wohnsitz im Ruhestand, zur Pensionswahl, zu Steuern oder zur Gesundheitsversorgung. Ein echter Hello-Expats-Berater liest jede Nachricht und antwortet persönlich - in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.

FAQ

Die häufigsten Fragen zum Ruhestand

Kann ich für den Ruhestand in die Schweiz ziehen?
EU/EFTA-Staatsangehörige können sich in der Regel als Nichterwerbstätige niederlassen, wenn sie ausreichende finanzielle Mittel und eine angemessene Krankenversicherung nachweisen. Nicht-EU-Bürger (typischerweise 55+) müssen Bindungen zur Schweiz nachweisen und über einen aufnahmebereiten Kanton beantragen. Ein einheitliches eidgenössisches 'Rentnervisum' gibt es nicht; die Kantone entscheiden, und Regeln wie Wartezeiten variieren.
Soll ich meine Pensionskasse als Kapital oder als Rente beziehen?
Eine Rente gibt ein garantiertes lebenslanges Einkommen (Stand 2025 oft rund 5-6% des Pensionskassenkapitals, abhängig vom Umwandlungssatz der Kasse), Hinterlassenenleistungen und bestenfalls bescheidenen Inflationsschutz. Ein Kapitalbezug gibt Flexibilität, Vererbbarkeit und potenziell höhere Renditen bei Anlage - dafür tragen Sie Langlebigkeits- und Marktrisiko selbst. Viele Rentner wählen eine Mischung; die Entscheidung ist im Kern einmalig und sollte sorgfältig durchgerechnet werden.
Wie wird meine ausländische Rente in der Schweiz besteuert?
Sobald Sie in der Schweiz steueransässig sind, ist ausländisches Renteneinkommen grundsätzlich in der Schweiz steuerbar, mit Entlastung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Staatsrenten (die ein ausländischer Staat für frühere öffentliche Dienste zahlt) bleiben oft nur im zahlenden Land steuerbar; private Renten sind meist in der Schweiz steuerbar. Für US Social Security gelten spezifische Abkommensregeln. Die genaue Behandlung hängt vom Land und von der Rentenart ab.
Was ist die Pauschalbesteuerung nach Lebensaufwand?
Vermögende ausländische Staatsangehörige, die ohne Erwerbstätigkeit Schweizer Wohnsitz nehmen, können in rund zwei Dritteln der Kantone eine Besteuerung nach dem jährlichen Lebensaufwand (mit kantonalen Minima) statt nach dem weltweiten Einkommen beantragen. In Kantonen wie Zürich wurde sie abgeschafft und seit 2016 auf Bundesebene verschärft. Wo verfügbar, kann sie für Rentner mit grossen ausländischen Vermögen hochattraktiv sein - sie ist aber ein Spezialantrag, der vor dem Umzug geplant werden sollte.
Muss ich im Ruhestand eine Schweizer Krankenkasse abschliessen?
Ja. Jede in der Schweiz wohnhafte Person - auch Rentner - muss innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft eine KVG-Grundversicherung abschliessen. Die Prämien hängen von Kanton, Alter und Franchise ab; Zusatzversicherungen unterliegen einer Gesundheitsprüfung und werden am besten abgeschlossen, bevor gesundheitliche Probleme auftreten. Rentner mit tiefem Einkommen können Anspruch auf kantonale Prämienverbilligung haben.
Wie funktioniert das Erben für Expat-Rentner in der Schweiz?
Eine eidgenössische Erbschaftssteuer gibt es nicht, aber die meisten Kantone erheben eine - typischerweise mit voller Befreiung für Ehegatten und direkte Nachkommen und hohen Sätzen für nicht verwandte Erben. Für grenzüberschreitende Familien bestimmen die EU-Erbrechtsverordnung und bilaterale Regeln, welches Landesrecht gilt. Vorausschauende Planung - Testament, Güterstand, Begünstigungsklauseln bei Säule 3a und Lebensversicherungen - zählt deutlich mehr, als die meisten erwarten.
Nächster Schritt

Gestalten wir die nächsten 20 Jahre

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