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Finanzberatung für internationale Studierende in der Schweiz

Bewilligungsregeln, KVG-Befreiungen, Arbeitszeitlimiten und ein knappes Budget - die Studienjahre haben ihr eigenes Drehbuch, bevor jenes der Arbeitsbewilligung beginnt.

Unabhängig Unverbindlich In der Schweiz reguliert
Kurz gesagt

Internationale Studierende in der Schweiz haben normalerweise eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken (B für Nicht-EU/EFTA, anmeldebasiert für EU/EFTA), dürfen während des Semesters höchstens 15 Stunden pro Woche bezahlt arbeiten (Vollzeit in den Ferien) und brauchen unter Umständen vorab eine kantonale Bewilligung. Stand 2025 müssen Sie innerhalb von 3 Monaten eine Schweizer KVG-Grundversicherung abschliessen, doch die meisten Kantone akzeptieren eine dokumentierte Befreiung, wenn Ihre Heimat- oder EU-Studierendenversicherung gleichwertigen Schutz bietet. Die meisten Studierenden bleiben unter der Schwelle der direkten Bundessteuer und zahlen auf allfälligen Lohn eine einfache Quellensteuer; Vorsorgebeiträge sind bis zum Abschluss minimal.

Was auf Sie zukommt

Was internationale Studierende in der Schweiz klären müssen

  1. 01

    Studienbewilligung und Anmeldung

    Nicht-EU/EFTA-Studierende brauchen eine Studienbewilligung, beantragt aus dem Heimatland vor der Anreise; EU/EFTA-Studierende melden sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde an. Beides hängt vom Nachweis der Zulassung, der finanziellen Mittel und der Unterkunft ab.

  2. 02

    Arbeitszeitlimiten während des Semesters

    Studierende dürfen während des Semesters höchstens 15 Stunden pro Woche bezahlt arbeiten (Vollzeit in den Ferien). Nicht-EU/EFTA-Studierende müssen zudem unter Umständen eine Anfangsfrist abwarten und eine kantonale Bewilligung einholen, bevor sie eine Stelle antreten.

  3. 03

    KVG-Grundversicherung - oder eine Befreiung

    Die Schweizer Grundversicherung ist innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft obligatorisch, doch die meisten Kantone akzeptieren eine Befreiung, wenn Sie gleichwertigen EU-/Heimatland-Studierendenschutz nachweisen können. Ein korrekt eingereichtes Befreiungsgesuch spart CHF 200-400 pro Monat.

  4. 04

    Budgetieren mit tiefem Einkommen

    Realistische Monatsbudgets für Studierende in Zürich, Genf, Lausanne und Basel liegen bei CHF 1'800-2'500 alles inklusive. Ein WG-Zimmer kostet CHF 700-1'200; das KVG (ohne Befreiung) CHF 200-400; Essen, Transport und Studienmaterial brauchen den grössten Teil des Rests.

  5. 05

    Steuern: meist unter der Schwelle, aber nicht immer

    Die meisten Studierenden bleiben unter der Schwelle der direkten Bundessteuer und zahlen auf Schweizer Lohn eine einfache Quellensteuer. Sobald Teilzeiteinkommen oder ein Stipendium Sie über kantonale Schwellen hebt, kann eine Erklärung nötig werden - besonders im Jahr des Studienabschlusses.

  6. 06

    Pensionskasse / Säule 3a - minimal, aber real

    Angestellte mit Lohn über der BVG-Eintrittsschwelle (CHF 22'680 pro Jahr, Stand 2025) werden einer Pensionskasse angeschlossen und können eine Säule 3a eröffnen. Bescheidene Beiträge sind meist richtig; der eigentliche Vorsorgeaufbau beginnt nach dem Wechsel zur Arbeitsbewilligung.

  7. 07

    Der Übergang zur Arbeitsbewilligung beim Abschluss

    Nicht-EU/EFTA-Absolventen haben typischerweise 6 Monate, um eine qualifizierte Stelle in der Schweiz zu finden und ihre Studienbewilligung in eine Arbeitsbewilligung (B oder L) umzuwandeln. Lohnniveau, Arbeitgeber-Unterstützung und das Timing des ersten KVG-/3a-Setups zählen alle.

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Warum Studierende mit uns arbeiten
15 h/Wo.
Arbeitslimite während des Semesters
3 Monate
Zeit für KVG oder eine Befreiung
6 Monate
Nach Abschluss für den Wechsel zur Arbeitsbewilligung
CHF 0
Erstgespräch - unverbindlich
So arbeiten wir

So arbeiten wir mit Studierenden

1 · Kostenloses Erstgespräch

30 Minuten, um Ihre Situation bei Bewilligung, KVG, Arbeitszeit und Budget zu klären.

2 · Ein Plan vom Studium zum Abschluss

Ein schriftlicher Plan für die nächsten 12 Monate als Studierende plus den Wechsel zur Arbeitsbewilligung und zum ersten echten Gehalt.

3 · Umsetzung, gemeinsam

Wir helfen beim KVG-Befreiungsformular, beim ersten Steuer-Check und - beim Abschluss - beim Upgrade in eine richtige Vorsorge- und 3a-Planung.

FAQ

Die häufigsten Fragen von Studierenden

Wie viele Stunden darf ich als Studierende oder Studierender in der Schweiz arbeiten?
Sowohl EU/EFTA- als auch Nicht-EU/EFTA-Studierende dürfen während des Semesters höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien Vollzeit. Nicht-EU/EFTA-Studierende müssen zudem unter Umständen eine Anfangsfrist (oft 6 Monate) nach Studienbeginn abwarten und eine kantonale Bewilligung einholen, bevor sie eine Stelle antreten.
Muss ich als Studierende oder Studierender eine Schweizer Krankenkasse abschliessen?
Grundsätzlich ja - die Grundversicherung (KVG) ist für alle in der Schweiz Wohnhaften obligatorisch und muss innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft geregelt sein. Die meisten Kantone akzeptieren jedoch eine Befreiung für Studierende, die gleichwertigen EU-/Heimatland-Studierendenschutz nachweisen können. Das Befreiungsgesuch geht an die kantonale KVG-Stelle und wird normalerweise jährlich für die Studiendauer erneuert.
Zahlen Studierende in der Schweiz Steuern?
Studierende ohne Einkommen oder mit nur geringem Stipendieneinkommen liegen meist unter der kantonalen Schwelle für eine Steuererklärung. Studierende mit Schweizer Lohn werden typischerweise über eine einfache Quellensteuer auf jeder Lohnabrechnung besteuert. Eine vollständige Steuererklärung ist nur nötig, wenn das Einkommen die kantonale Schwelle übersteigt, oder in Sonderfällen wie dem Abschlussjahr mit erster Vollzeitstelle.
Kann ich als Studierende oder Studierender ein normales Schweizer Bankkonto eröffnen?
Ja. Alle grossen Schweizer Banken (PostFinance, UBS, ZKB und die Kantonalbanken, dazu Digitalbanken) bieten kostenlose oder günstige Studierendenkonten gegen Vorlage einer gültigen Studienbewilligung / Anmeldebestätigung und eines Immatrikulationsnachweises. Eine Schweizer IBAN ist für Miete, Lohn und KVG-Zahlungen unverzichtbar.
Soll ich als Studierende oder Studierender in die Säule 3a einzahlen?
Nur, wenn Sie AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen aus einem Studierendenjob haben. In der Praxis verdienen die meisten Studierenden zu wenig, als dass sich ein nennenswerter 3a-Beitrag lohnen würde - der Steuerabzug bei tiefen Grenzsteuersätzen ist klein. Der richtige Startzeitpunkt ist normalerweise das erste Vollzeitgehalt nach dem Abschluss.
Was ändert sich beim Wechsel von der Studien- zur Arbeitsbewilligung?
Sie wechseln von der Arbeitszeitlimite zu einem vollen Arbeitsvertrag, von einer möglichen KVG-Befreiung zur obligatorischen Schweizer Grundversicherung, von geringer oder keiner Besteuerung zu ordentlicher Quellensteuer (typischerweise als neue B-Bewilligungs-Inhaber) oder einer Steuererklärung, und in die richtige Berechtigung für Pensionskasse / Säule 3a. Das ist der Moment, in dem die meisten Studierenden zum ersten Mal einen richtigen Finanzplan brauchen.
Nächster Schritt

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