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Wen wir betreuen · Neue Eltern

Finanzberatung für frischgebackene Expat-Eltern in der Schweiz

Ein Baby verändert Einkommen, Kosten, Absicherungsbedarf und Steuern im selben Quartal - so bringen Sie jedes Teil in die richtige Reihenfolge.

Unabhängig Unverbindlich In der Schweiz reguliert
Kurz gesagt

Neue Eltern in der Schweiz müssen das Baby innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt bei der KVG-Grundversicherung anmelden (die Police wird normalerweise auf das Geburtsdatum rückdatiert), über den Arbeitgeber die kantonalen Familienzulagen beantragen (Kinderzulagen von rund CHF 200-250 pro Monat, Stand 2025), die eidgenössische Mutterschaftsentschädigung (80% des Lohns, begrenzt auf CHF 220/Tag für 14 Wochen) und den 2-wöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub geltend machen sowie die Kinderbetreuungskosten vom ersten Tag an dokumentieren, um die Abzüge bei Bund und Kanton zu nutzen. Absicherung und eine Säule 3a für beide Eltern werden in dem Moment essenziell, in dem jemand von Ihrem Einkommen abhängt.

Was auf Sie zukommt

Was frischgebackene Expat-Eltern klären müssen

  1. 01

    Der Einkommensschock des Elternurlaubs

    Die eidgenössische Mutterschaftsversicherung deckt 80% des Lohns, begrenzt auf CHF 220 pro Tag, für 14 Wochen. Der eidgenössische Vaterschaftsurlaub dauert 2 Wochen. Viele Arbeitgeber stocken auf, doch das Haushaltsbudget nimmt rund um die Geburt typischerweise 3-6 Monate lang einen realen Dämpfer.

  2. 02

    Familienzulagen (Kinderzulagen) und Geburtszulagen

    Die kantonalen Zulagen betragen rund CHF 200-250 pro Kind und Monat (höher für ältere Kinder in Ausbildung), plus einmalige Geburtszulagen in mehreren Kantonen. Nichts davon kommt automatisch - beantragt wird über den Arbeitgeber des erwerbstätigen Elternteils.

  3. 03

    Kinderbetreuungskosten und ihr Abzug

    Krippenplätze kosten schnell CHF 2'000-3'000+ pro Monat und Kind. Der Bund erlaubt einen Abzug pro Kind für nachgewiesene Drittbetreuungskosten (kantonale Abzüge kommen dazu). Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise vom ersten Monat an auf.

  4. 04

    Das Baby innerhalb von 3 Monaten beim KVG anmelden

    Die Grundversicherung ist für das Kind ab Geburt obligatorisch und muss innerhalb von 3 Monaten geregelt sein. Wählen Sie Kasse und Franchise bewusst - Kinderprämien sind weit tiefer als jene der Erwachsenen, und ein Hochfranchise-Modell lohnt sich selten.

  5. 05

    Absicherung wird essenziell, nicht optional

    Sobald Partner oder Kind von Ihrem Einkommen abhängen, reicht die AHV-/Pensionskassen-Deckung bei Tod oder Invalidität allein selten aus. Todesfallrisiko- und Erwerbsunfähigkeitsdeckung - dimensioniert, um den Haushalt intakt zu halten - ist die grösste Lücke, die wir in den Finanzen junger Eltern sehen.

  6. 06

    Eine Säule 3a für beide Eltern

    Behält der tiefer verdienende Elternteil irgendeine bezahlte Tätigkeit, bleibt die 3a-Berechtigung bestehen. Beiträge auf zwei 3a-Konten zu verteilen erhält den Vorsorgeaufbau des zweiten Elternteils auch durch Teilzeitjahre hindurch.

  7. 07

    Einen Bildungstopf starten - flexibel

    Die öffentliche Schweizer Bildung ist ausgezeichnet und weitgehend kostenlos, doch internationale Schulen, Austauschjahre oder ein Studium im Ausland können die Rechnung verändern. Wir helfen, ein flexibles, kostengünstiges Anlagekonto auf den Namen der Eltern aufzusetzen statt ein starres Produkt.

Unverbindlich

Ein Gespräch, die Roadmap nach dem Baby

In 30 Minuten erfassen wir KVG fürs Baby, Familienzulagen, die Einkommenslücke im Elternurlaub, die Absicherung und das richtige Säule-3a-Setup für beide Eltern - damit die Finanzseite nicht mehr mit dem Rest Ihrer Aufmerksamkeit konkurriert.

Warum neue Eltern mit uns arbeiten
3 Monate
Zeit für die KVG-Anmeldung des Babys
14 Wochen
Eidgenössische Mutterschaftsentschädigung (80%, begrenzt)
100%
Unabhängig - keine hauseigenen Produkte
CHF 0
Erstgespräch - unverbindlich
So arbeiten wir

So arbeiten wir mit neuen Eltern

1 · Kostenloses Erstgespräch

30 Minuten, um die dringenden To-dos (KVG, Zulagen) und die mittelfristigen (Absicherung, 3a, Bildung) zu erfassen.

2 · Ihre Roadmap für die junge Familie

Ein schriftlicher Plan zu Einkommen während des Urlaubs, Absicherung, Abzügen und dem Haushaltsbudget nach dem Urlaubsende.

3 · Umsetzung, gemeinsam

Wir helfen bei der Umsetzung - Versicherungsformulare, 3a-Eröffnung, Zulagenantrag - und melden uns, wenn sich die Betreuungssituation verändert.

FAQ

Die häufigsten Fragen neuer Eltern

Wann und wie melden wir unser Neugeborenes bei der Schweizer Krankenkasse an?
Die Grundversicherung (KVG) ist für das Kind ab dem Geburtsdatum obligatorisch. Sie haben 3 Monate Zeit, es bei einer Kasse Ihrer Wahl anzumelden; die Police wird dann auf das Geburtsdatum rückdatiert, und seither angefallene Behandlungskosten sind gedeckt. Am einfachsten - aber nicht zwingend - ist es, das Baby bei derselben Kasse wie die Eltern zu versichern.
Wie hoch sind bezahlter Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz?
Die eidgenössische Mutterschaftsversicherung zahlt 80% des bisherigen Lohns, begrenzt auf CHF 220 pro Tag, für 14 Wochen. Der eidgenössische Vaterschafts- bzw. Zweitelternteil-Urlaub dauert 2 Wochen zu denselben 80% / CHF 220 Obergrenze. Einzelne Kantone und viele grosse Arbeitgeber ergänzen zusätzliche Wochen oder stocken auf 100% auf - das ist aber freiwillig und variiert.
Wie viel Kinderbetreuung können wir von den Schweizer Steuern abziehen?
Auf Bundesebene gibt es einen substanziellen Abzug pro Kind für nachgewiesene Drittbetreuungskosten (Krippe, anerkannte Tagesmutter, schulergänzende Betreuung). Die Kantone ergänzen eigene, oft grosszügigere Abzüge. Sie brauchen Rechnungen und Zahlungsnachweise - richten Sie die Dokumentation deshalb ab dem ersten Betreuungsmonat korrekt ein.
Brauchen wir jetzt eine Lebensversicherung, wo wir ein Kind haben?
Für die meisten Expat-Paare mit kleinem Kind ja - mindestens eine Todesfallrisiko-Deckung, dimensioniert, um die Hypothek zu tilgen und das Einkommen für eine definierte Anzahl Jahre zu ersetzen. AHV-Witwen-/Waisenrenten und Partnerrenten der Pensionskasse helfen, aber sie halten eine junge Familie selten in derselben Wohnung mit derselben Kita. Für einen erwerbstätigen Elternteil zählt die Erwerbsunfähigkeitsdeckung meist sogar noch mehr als die Lebensversicherung.
Soll der Elternteil im Elternurlaub weiter in die Säule 3a einzahlen?
Nur, wenn er oder sie in dem Jahr weiterhin AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen bezieht (Einkommen aus Anstellung oder Selbständigkeit, auf dem AHV bezahlt wird). Mutterschaftsentschädigungen sind AHV-relevant, das Geburtsjahr bleibt daher normalerweise ein 3a-berechtigtes Jahr. Sobald ein Elternteil die bezahlte Arbeit ganz aufgibt, schliesst sich der 3a-Hahn für diese Zeit - genau deshalb zählt es, dass beide Eltern ihre 3a in Erwerbsjahren nutzen.
Wie sparen wir am besten für die Zukunft unseres Kindes?
Für die meisten Expat-Familien schlägt ein flexibles, kostengünstiges Anlagekonto auf den Namen der Eltern ein starres 'Kindersparprodukt' - es bleibt steuereffizient, portabel bei einem Wegzug aus der Schweiz, und Sie kontrollieren das Timing jeder Auszahlung. Die Säule 3a bleibt die Priorität für die Eltern selbst; dediziertes Bildungssparen kommt obendrauf, nicht stattdessen.
Nächster Schritt

Richten wir Ihren Plan nach dem Baby ein

Ein 30-minütiges Gespräch mit einem unabhängigen Hello-Expats-Berater - unverbindlich, kostenlos. Wir machen die Eltern-Administration in einem schriftlichen Plan handhabbar.

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