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Finanzberatung für Gründer und Unternehmer in der Schweiz

Eine AG oder GmbH in der Schweiz zu gründen ist der einfache Teil. Lohn und Dividende gestalten, die richtige Pensionskasse wählen, einen Exit planen und die Privatfinanzen mit dem Cap Table im Gleichgewicht halten - dort brauchen die meisten Gründer eine Zweitmeinung.

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Kurz gesagt

Schweizer Gründer gründen am häufigsten entweder eine GmbH (CHF 20'000 Mindestkapital, voll einbezahlt) oder eine AG (CHF 100'000 Mindestkapital, mindestens CHF 50'000 einbezahlt). Beide werden auf Unternehmensebene auf dem Gewinn besteuert (kantonale Gewinnsteuersätze Stand 2025 typischerweise von rund 12% in steuergünstigen Kantonen wie Zug oder Schwyz bis rund 21% in steuerstärkeren Kantonen), dann nochmals persönlich auf Lohn (Einkommenssteuer) und Dividenden (Teilbesteuerung als qualifizierter Anteilsinhaber ab 10% Kapitalbeteiligung). Die grossen Planungshebel sind der Lohn-Dividenden-Mix, das PK-Design in der Firma und die Strukturierung eines späteren Exits als - wo möglich - steuerfreier privater Kapitalgewinn.

Was auf Sie zukommt

Was Gründer in der Schweiz klären müssen

  1. 01

    Die Rechtsform wählen

    GmbH für tieferes Kapital und einfachere Gesellschafterregeln, AG für sauberere Anteilsübertragungen und einfachere externe Investments. Beide funktionieren für eine operative Firma - der Trade-off zeigt sich später, bei Finanzierungsrunden oder beim Exit.

  2. 02

    Lohn-, Dividenden- und PK-Mix

    Ein höherer Lohn baut PK-Kapazität auf, kostet aber Sozialabgaben; eine höhere Dividende ist günstiger, kürzt aber Vorsorge- und Erwerbsunfähigkeitsschutz und löst persönliche Einkommenssteuer aus. Die richtige Mischung hängt von Alter, Einkommen, Familie und Exit-Plänen ab - und sie ändert sich mit der Zeit.

  3. 03

    Die eigene Pensionskasse gestalten

    Ihre eigene GmbH/AG kann eine Vorsorgestiftung, die Sparbeiträge (gesetzliches Minimum oder höher), das versicherte Lohnband und das Niveau der Risikodeckung wählen. Bewusst gestaltet wird das zu einem bedeutenden persönlichen Steuerschutz und einer Absicherungsschicht.

  4. 04

    Beteiligungen, Vesting und Reverse Vesting

    Gründeraktien, ESOP- / Phantom-Pläne, Vesting-Cliffs und SAFEs / Wandeldarlehen haben alle Schweizer Steuerfolgen. Das Vesting vom ersten Tag an korrekt aufzusetzen, verhindert die böse Überraschung 'Gratisaktien = steuerbares Einkommen'.

  5. 05

    Exit-Besteuerung: Kapitalgewinn vs. Lohn

    Der Verkauf von Aktien als Privatperson ist in der Schweiz grundsätzlich ein steuerfreier Kapitalgewinn - aber die Steuerbehörden können Erlöse als steuerbares Einkommen umqualifizieren (z.B. indirekte Teilliquidation, Transponierung, qualifizierte Mitarbeiterbeteiligung). Die Exit-Struktur Jahre vor der Unterschrift zu planen, zahlt sich aus.

  6. 06

    Privatfinanzen hinter der Firma

    Die meisten Gründer haben eine dünne private Bilanz neben einem wachsenden Cap Table. Liquidität, Säule 3a, Absicherung und ein klarer Plan für den Tag, an dem die Firma nicht mehr Ihr einziges Asset ist - das ist der Teil, den die meisten übersehen.

  7. 07

    Grenzüberschreitende Aspekte

    Ausländische Mitgründer, US-Investoren, Mitarbeitende in mehreren Ländern, im Ausland gehaltene IP - jedes Element wirft Schweizer Steuer- und Meldefragen auf (Verrechnungspreise, Verrechnungssteuer auf Dividenden, Betriebsstätte, FATCA bei US-Verwaltungsräten).

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In einem 30-minütigen Gespräch schauen wir Ihre Rechtsform, Ihren Lohn-Dividenden-Mix, Ihr Vorsorgedesign und die Lücke zwischen Cap Table und eigener Bilanz an - und nennen Ihnen dann die drei Schritte, die zuerst zählen.

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Stellen Sie Ihre Frage zu Rechtsform, Lohn/Dividende, Beteiligungssteuern oder Ihrer privaten Bilanz. Ein echter Hello-Expats-Berater liest jede Nachricht und antwortet persönlich - in der Regel innert eines Arbeitstages.

FAQ

Die häufigsten Gründer-Fragen

GmbH oder AG - was soll ich gründen?
Für eine operative Firma mit ein oder zwei Gründern in der Schweiz reicht meist eine GmbH: Das Mindestkapital beträgt CHF 20'000 (voll einbezahlt), die Gesellschafterregeln sind einfacher und die laufenden Kosten tiefer. Eine AG (mindestens CHF 100'000 Kapital, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt) macht mehr Sinn, wenn Sie externe Eigenkapitalinvestoren, ESOP-Pläne für viele Mitarbeitende oder einen geplanten Firmenverkauf erwarten - Aktien sind einfacher zu übertragen und die Governance ist Investoren vertrauter.
Wie soll ich meine eigene Vergütung zwischen Lohn und Dividenden aufteilen?
Es gibt keine Universalantwort. Ein höherer Lohn ist sozialversicherungsrechtlich teurer (AHV, ALV, PK-Beiträge), baut aber Vorsorge- und Erwerbsunfähigkeitsschutz auf und ist auf Firmenebene voll abziehbar. Eine höhere Dividende ist günstiger zu entnehmen, wird aber persönlich teilbesteuert (Stand 2025 je nach Kanton zu rund 50-70% in die Steuerbasis einbezogen für qualifizierte Anteilsinhaber) und schafft keine Vorsorge. Wir modellieren typischerweise 2-3 Szenarien zusammen mit Ihrem Treuhänder, bevor Sie sich festlegen.
Ist der Verkauf meiner Aktien in der Schweiz wirklich steuerfrei?
Für eine in der Schweiz ansässige Privatperson ist der Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Aktien grundsätzlich ein steuerfreier Kapitalgewinn. Das Risiko ist die Umqualifizierung: indirekte Teilliquidation (Verkauf an einen Unternehmenskäufer, der danach alte Reserven abschöpft), Transponierung (Verkauf an die eigene Holding gegen Bargeld) und als 'Mitarbeiterbeteiligung' geltende Anteile können den Erlös in steuerbares Einkommen verwandeln. Die Planung muss Jahre vor einem Deal beginnen.
Soll ich eine Holdinggesellschaft gründen?
Eine Schweizer Holding über Ihrer operativen Firma kann nützlich sein, um IP abzuschirmen, Anteile an mehreren Tochtergesellschaften zu halten, Dividenden steuereffizient zu akkumulieren und einen späteren Exit zu gestalten. Die Trade-offs sind laufende Kosten, Substanzanforderungen und dass künftige Dividenden an Sie persönlich weiterhin steuerbar sind. Es ist eine echte Planungsfrage, kein Standard - wir schauen sie meist im Rahmen des Lohn-Dividenden-Designs an.
Was passiert mit meiner Pensionskasse (2. Säule) als Inhaber-Geschäftsführer?
Sobald Sie einen Lohn über der Eintrittsschwelle beziehen (CHF 22'680 Stand 2025), muss sich die Firma einer Vorsorgestiftung anschliessen, und Sie haben eine 2. Säule. Inhaber-Geschäftsführer können innerhalb der gesetzlichen Grenzen typischerweise grosszügige Sparbeiträge wählen und von freiwilligen Einkäufen profitieren, die voll steuerlich abziehbar sind - vorbehältlich der 3-jährigen Sperrfrist vor einem Kapitalbezug.
Wie diversifiziere ich, wenn der Grossteil meines Vermögens in der eigenen Firma steckt?
Sorgfältig und bewusst. Der erste Hebel ist, sich genug Lohn zu zahlen, um Cash und Säule 3a aufzubauen; der zweite ist, einen Teil eines Secondaries oder einer Dividende in ein unabhängiges Portfolio zu stecken. Das Portfolio sollte Ihrem operativen Geschäft in nichts ähneln - typischerweise eine kostengünstige globale ETF-Allokation, mit einem Währungsmix, der zu Ihren mittelfristigen Lebensplänen passt statt zu Ihrem Cap Table.
Nächster Schritt

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