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Finanzberatung für internationale Entsandte in der Schweiz

Ein Entsendungspaket sieht grosszügig aus, bis Sie merken, wie viel davon an Tax Equalisation, Sozialversicherungsabkommen und dem Kleingedruckten zu Wohnen, Ausbildung und Heimflügen hängt. Wir helfen Ihnen, den Vertrag zu lesen, die Zahlen zu rechnen und zu planen, was am Ende der Entsendung passiert.

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Kurz gesagt

Internationale Entsandte in der Schweiz sind typischerweise befristet angestellt (oft 1-5 Jahre), wobei die Sozialversicherung entweder von der Schweiz oder vom Heimatland gedeckt wird - über ein Sozialversicherungsabkommen oder, innerhalb der EU/EFTA, eine A1-Bescheinigung, die die angestellte Person für bis zu 24 Monate (verlängerbar) im Heimatsystem belässt. Viele grosse Arbeitgeber wenden Tax Equalisation an: Das Unternehmen garantiert ein 'hypothetisches' Heimatland-Netto und übernimmt die Differenz zur realen Schweizer Steuer. Entsandte mit tatsächlich befristeten Verträgen können in der Regel Schweizer Expatriate-Abzüge für Wohn-, Schul- und Umzugskosten geltend machen - die Regeln wurden 2018 verschärft und werden seither streng angewendet.

Was auf Sie zukommt

Was Entsandte in der Schweiz klären müssen

  1. 01

    Tax Equalisation vs. Tax Protection

    Tax Equalisation: Sie zahlen eine hypothetische Heimatland-Steuer, der Arbeitgeber übernimmt die effektive Schweizer Steuer. Tax Protection: Sie zahlen die tiefere der beiden. Cashflow, Gross-up und die Jahresend-Abrechnung funktionieren ganz unterschiedlich - und der Vertragswortlaut zählt.

  2. 02

    Sozialversicherung: A1, Abkommen oder Schweiz?

    EU-/EFTA-Entsendungen nutzen oft eine A1-Bescheinigung, um die angestellte Person für bis zu 24 Monate (verlängerbar) in der Heimat-Sozialversicherung zu belassen. Nicht-EU-Entsendungen stützen sich auf bilaterale Sozialversicherungsabkommen (z.B. mit den USA). Ohne beides landen Sie standardmässig in AHV/BVG.

  3. 03

    Host- vs. Home-Payroll

    Manche Arbeitgeber führen eine Schweizer Schatten-Lohnabrechnung, andere belassen die Payroll zu Hause und rechnen die Schweizer Steuer hoch. Die Wahl beeinflusst den Vorsorgeaufbau, die Hypothekarfähigkeit und was mit ungenutzter Säule-3a- / 2.-Säule-Kapazität passiert.

  4. 04

    Expatriate-Abzüge (Expatriates-Verordnung)

    Tatsächlich befristet Entsandte mit klarer Heimatbasis können Kosten für Wohnen, internationale Schulgebühren und Umzug geltend machen. Seit der Reform 2018 sind die Regeln strenger (z.B. muss das Zuhause verfügbar bleiben), und viele Kantone prüfen die Anträge genau.

  5. 05

    Vorsorge ohne Schweizer 2. Säule

    Bleiben Sie auf der Heimat-Payroll, bauen Sie in der Schweiz meist keine 2. Säule auf. Wir helfen, freiwilligen Anschluss, private Säule 3a und Heimatland-Vorsorgeaufstockungen zu vergleichen, damit der langfristige Plan intakt bleibt.

  6. 06

    Säule 3a, Beteiligungen und Boni während der Entsendung

    Die Säule 3a steht allen in der Schweiz Steueransässigen offen - praktisch nützlich ist sie aber nur mit in der Schweiz versteuertem Erwerbseinkommen. RSU- und Bonus-Zuteilung folgen der Arbeitstage-Regel, mit möglichem Zusatz-Reporting in Ihrem Heimatland.

  7. 07

    Assignment-Ende und Rückkehr

    Freizügigkeitsleistung der 2. Säule, Säule-3a-Bezug, Wegzugssteuern, Kontoschliessung und der Umzug zurück brauchen alle 6-12 Monate Vorlauf. Der beste Zeitpunkt, den Exit zu planen, ist der Anfang - nicht das Ende.

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In einem 30-minütigen Gespräch lesen wir Ihr Entsendungsschreiben, rechnen die Equalisation durch, prüfen Ihren Sozialversicherungsstatus und nennen Ihnen die drei Schritte, die Entsandten über einen 2-3-Jahres-Vertrag am häufigsten echtes Geld sparen.

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Ein klarer Drei-Schritte-Prozess, passend zu einem Entsendungszyklus von 1-5 Jahren.

1 · Kostenloses Erstgespräch

30 Minuten per Video. Wir gehen Ihr Entsendungsschreiben, die Sozialversicherungsunterlagen, Ihre Familiensituation und die Entsendungsdauer durch.

2 · Ihre Entsendungs-Roadmap

Ein schriftlicher Plan zur Lesart der Tax Equalisation, zu Expat-Abzügen, Vorsorgestrategie, Gesundheitsdeckung und einer klaren Checkliste vor der Rückkehr.

3 · Umsetzung und Exit

Wir begleiten die Umsetzung durch die Entsendung und führen den Prozess am Ende - 2. Säule, Säule 3a, Kontoschliessung, Wegzugssteuern - 6-12 Monate vor dem Umzug nach Hause.

Fragen Sie uns alles

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Stellen Sie Ihre Frage zu Tax Equalisation, A1, Expat-Abzügen oder der Planung des Entsendungsendes. Ein echter Hello-Expats-Berater liest jede Nachricht und antwortet persönlich - in der Regel innert eines Arbeitstages.

FAQ

Die häufigsten Fragen von Entsandten

Was ist Tax Equalisation und wie wird sie berechnet?
Bei der Tax Equalisation garantiert Ihnen der Arbeitgeber das Netto, das Sie zu Hause gehabt hätten (eine 'hypothetische Steuer'), und übernimmt die Differenz zur realen Schweizer Steuer. In der Praxis rechnet der Arbeitgeber Ihr Schweizer Einkommen typischerweise hoch, um seine eigenen Steuerkosten zu decken, und rechnet jährlich anhand Ihrer realen Schweizer Steuererklärung ab. Der Vertrag sollte festhalten, welches Einkommen erfasst ist (Basis, Bonus, Beteiligungen) und wie Nicht-Arbeitgeber-Einkommen behandelt wird.
Muss ich der Schweizer Sozialversicherung beitreten?
Nicht immer. Sind Sie EU-/EFTA-Staatsangehöriger und werden von einem EU-/EFTA-Arbeitgeber in die Schweiz entsandt, kann eine A1-Bescheinigung Sie für bis zu 24 Monate in der Heimat-Sozialversicherung belassen, verlängerbar auf typischerweise 5 Jahre nach Vereinbarung. Für Nicht-EU-Entsandte kann ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (z.B. Schweiz-USA, Schweiz-Japan) dasselbe erreichen. Ohne beides landen Sie vom ersten Tag an in AHV/BVG.
Kann ich in meiner Schweizer Steuererklärung Expat-Abzüge geltend machen?
Wenn Ihre Entsendung tatsächlich befristet ist (typischerweise bis fünf Jahre), Sie ein Zuhause ausserhalb der Schweiz behalten und Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht bereits steuerfrei übernommen hat, können Sie Wohnkosten in der Schweiz, internationale Schulgebühren und qualifizierende Umzugskosten abziehen. Die Reform 2018 hat die Regeln verschärft, und mehrere Kantone prüfen Anträge heute genau - die Dokumentation zählt.
Soll ich eine Schweizer Krankenkasse nehmen oder beim internationalen Plan bleiben?
Der Standard für in der Schweiz Ansässige ist das KVG, obligatorisch innert 3 Monaten nach Ankunft. Entsandte können eine Befreiung beantragen, wenn sie einen vergleichbaren internationalen Plan haben, aber die Schweizer Behörden prüfen das streng. Für viele kurze, familienfreundliche Entsendungen ist KVG plus gezielte Zusatzdeckung einfacher und günstiger; für sehr mobile globale Entsandte kann ein internationaler Plan weiterhin gewinnen.
Was passiert mit meiner Vorsorge, wenn die Entsendung endet?
Haben Sie eine Schweizer 2. Säule aufgebaut, wird das Guthaben beim Verlassen des Schweizer Arbeitgebers auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Je nachdem, wohin Sie ziehen (EU/EFTA vs. anderswo) und aus welchem Grund Sie gehen (Pensionierung, Selbständigkeit, Wegzug aus Europa), können Sie das Kapital allenfalls beziehen - besteuert zu günstigen Kapitalbezugssätzen im Kanton der Stiftung. Die Planung vor dem Wegzug - welcher Kanton, wie das Guthaben aufteilen - beginnt meist 12 Monate vor dem Exit.
Lohnt sich die Säule 3a für eine 2-3-jährige Entsendung?
Oft ja, aber die Rechnung ist feiner. Der Schweizer Einkommenssteuerabzug (bis CHF 7'258 im Jahr 2025 für Angestellte mit 2. Säule) ist echt, aber die Gelder sind in der Regel bis zur Pensionierung gebunden - ausser Sie verlassen die Schweiz definitiv in ein Nicht-EU-Land, werden selbständig oder kaufen Ihren Hauptwohnsitz. Für Entsandte, die in die EU/EFTA zurückkehren wollen, bleiben die Gelder in der Freizügigkeit gebunden - was immer noch effizient sein kann, aber bewusst durchgerechnet werden sollte.
Nächster Schritt

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